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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0007216707

Veröffentlicht am 10.06.2014, 08:50
Aktualisiert 10.06.2014, 08:51

Zielgesellschaft: Schumag Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH)

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29,

34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH)

Theresienhöhe 30

80339 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211331

Zielgesellschaft:

Schumag Aktiengesellschaft

Nerscheider Weg 170

52076 Aachen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3189

ISIN: DE0007216707 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen

und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im

Internet unter www.schumag-offer.de veröffentlicht werden.

Die Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH, die 'Bieterin'),

eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von Herrn Miaocheng Guo, 403

Xixi Road, Unit 2, Raum 502, Hangzhou, Zhejiang, China, kontrolliert wird,

hat am 10. Juni 2014 entschieden, den Aktionären der Schumag

Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien

der Schumag Aktiengesellschaft (die 'Schumag-Aktien') gegen Zahlung einer

Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Schumag

Aktiengesellschaft vom 6. Juni 2014 hat die Bieterin Ansprüche auf die

Übertragung von insgesamt 2.085.807 Schumag-Aktien (was rund 52,15% des

Grundkapitals der Schumag Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis

von EUR 1,35 je Schumag-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien auf den

Bieter soll voraussichtlich innerhalb von 18 Kalendertagen, spätestens

innerhalb von 25 Kalendertagen nach Abschluss der Aktienkaufverträge

erfolgen.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen

Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten

durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Schumag-Aktien während der

letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe

des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 1,35.

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden

Bestimmungen und Bedingungen stehen.

Wichtiger Hinweis:

Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die

BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot

veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Schumag-Aktien wird

dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende

Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien dar.

Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von

Schumag-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die

Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der Schumag-Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig

veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren

Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von

den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

sind, abweichen.

Den Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft wird empfohlen,

gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung

des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des

Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA,

Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine

sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Schumag

Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf

Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als

der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den

Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung

dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

Bestimmungen informieren und diese befolgen.

In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen

Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur

Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese

Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die

Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.

Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die

USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit

dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality

of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,

Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die

Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities

exchange) in den USA durchgeführt. Weder ein Angebot, Schumag-Aktien zu

kaufen noch eine Aufforderung, Schumag-Aktien zu verkaufen, darf über die

oben genannten Mittel oder Einrichtungen in den USA, aus den USA heraus

oder an Personen gemacht werden, die sich in den USA befinden oder dort

ansässig sind. Dementsprechend dürfen Exemplare dieser Veröffentlichung

sowie Exemplare anderer, sich auf das Übernahmeangebot beziehenden

Dokumente und Materialien, weder in den oder in die USA, noch an sich in

den USA befindlichen oder dort ansässige Personen, über den Postweg oder

sonst versendet, verteilt oder weitergeleitet werden. Einlieferungen von

Schumag-Aktien in das Übernahmeangebot, denen eine Zuwiderhandlung der oben

geschilderten Beschränkungen direkt der indirekt zu Grunde liegt, sind

ungültig. Die Einlieferung von Schumag-Aktien durch Personen, die sich in

den USA befinden oder dort ansässig sind, sowie durch Agenten, Treuhänder

oder sonstige ohne eigene Entscheidungsbefugnis handelnde Vertreter von

Auftragsgebern, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind,

werden nicht angenommen. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der

Begriff 'USA' die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und

Hoheitsgebiete im Ausland (territories and possessions), jeden Bundesstaat

der USA sowie das District of Columbia ein.

Ende der WpÜG-Meldung

10.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart

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