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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000CLS1001

Veröffentlicht am 23.01.2014, 22:00

Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Dragonfly GmbH & Co. KGaA

Eschenheimer Anlage 1

60313 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

97726

Zielgesellschaft:

Celesio AG

Neckartalstraße 155

70376 Stuttgart

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517

ISIN: DE 000CLS1001

WKN: CLS 100

ISIN: DE 000CLS1043

WKN: CLS 104

Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige

Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA

('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege

eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')

anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN

DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die

'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung

in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot

unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der

Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.

Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen

neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit

ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.

Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften

über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V.

ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im

Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180

der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen

Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von

EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen

'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch

aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem

Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der

Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der

Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.

Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits

zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung

der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer

jeweiligen Unternehmen angepasst.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in

deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen

Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und

weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im

Internet unter

http://www.GlobalHealthcareLeader.com.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014

hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly

von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots

vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach

§ 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.

McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über

ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der

Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als

beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren.

McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten

Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische

Genehmigungen erforderlich sind.

Wichtiger Hinweis

Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die

BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.

Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die

maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer

Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen

enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese

Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite

http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung

wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an

einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar.

Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien

dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung

sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.

Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig

veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren

Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von

den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

sind, abweichen.

Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls

unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts

der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')

sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts

unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen

Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und

bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht

erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können,

sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden

Hinweise:

Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft

durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und

Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als

denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in

Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934

(der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson,

Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder

Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen

zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener

Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während

der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder

Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA

erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich

des Exchange Act, geschehen.

Frankfurt am Main, 23. Januar 2014

Dragonfly GmbH & Co. KGaA

Die Geschäftsführung

Ende der WpÜG-Meldung

23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover

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