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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000SKYD000

Veröffentlicht am 25.07.2014, 07:47
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000SKYD000

Zielgesellschaft: Sky Deutschland AG; Bieter: Kronen tausend985 GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Sky Deutschland AG Bekanntmachung: Entscheidung zur Abgabe eines

Übernahmeangebots für Sky Deutschland AG

§ 10 WpÜG Mitteilung:

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Kronen tausend985 GmbH

Denninger Straße 84

81925 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211181

Zielgesellschaft:

Sky Deutschland AG

Medienallee 26

85774 Unterföhring

Germany

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154549

ISIN: DE000SKYD000

WKN: SKYD00

Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt

(Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Berlin, Düsseldorf,

Hamburg, Hannover, München und Stuttgart gehandelt.

Kronen tausend985 GmbH ('Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären

der Sky Deutschland AG ('SkyD') im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebotes anzubieten (das ,Übernahmeangebot'), ihre auf den Namen

lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der SkyD (die 'SkyD-Aktien') zu einem

Preis von EUR 6.75 je SkyD-Aktie in bar zu erwerben.

Die Bieterin hat heute ferner einen Anteilskaufvertrag mit 21st Century Fox

Adelaide Holdings B.V. ('21CF') über den Erwerb der von 21CF gehaltenen

SkyD-Aktien - entsprechend einem Anteil von 57.4% am Grundkapital nach

Ausübung der Wandlungsrechte aus der von 21CF gehaltenen Wandelanleihe -

abgeschlossen.

Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der British

Sky Broadcasting Group plc, einer Aktiengesellschaft (public limited

company) nach dem Recht des Vereinigten Königreichs.

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen

Bedingungen (einschließlich regulatorischer Freigaben) stehen. Das

Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmebedingung enthalten.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in

einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den näheren

Regelungen zum Übernahmeangebot und weiteren, das Angebot betreffenden

Informationen erfolgt im Internet unter:

www.tvinformationupdate.de

Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden

nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den

Inhabern von Aktien der SkyD wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen das

Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch

die Bieterin zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Investoren und Inhaber von Aktien der SkyD können diese Dokumente, sobald

sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite

www.tvinformationupdate.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die

Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz

zur Verfügung gestellt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SkyD-Aktien dar.

Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von SkyD-Aktien dar

und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer

sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der SkyD-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung

der Angebotsunterlage, die von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht

werden wird, und das Angebot wird sich ausschließlich nach den Bestimmungen

der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können

sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung

beschrieben sind, unterscheiden.

Den Aktionären von SkyD wird dringend empfohlen, nach ihrer

Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang

mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um

eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des

Übernahmeangebots für SkyD zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

('WpÜG-Angebotsverordnung'). Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach

den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen

der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als

denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine

sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen

des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von SkyD können nicht darauf

vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen

Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

informieren und diese befolgen.

München, 25. Juli 2014

Kronen tausend985 GmbH

die Geschäftsführer

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Meldung

25.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin,

Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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