Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer
Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
Zielgesellschaft:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37
ISIN DE0008428004 (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund
('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf
den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004
(WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die
deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der
Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und
mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte
an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer
AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die
Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG
Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding
Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und
(ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund
('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und
Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die
'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher
von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben
gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG
Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012
mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die
vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13
%igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2
Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13
% der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die
von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG
Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale
Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher
unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141
Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen
Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000
Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen
Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des
§ 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem
Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen
über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien
(insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher
gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding
AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet
57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding
gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in
63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG
Holding.
Die deutsche internet versicherung ag wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die
außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding veröffentlichen
(nachfolgend das 'Pflichtangebot'). Das Pflichtangebot wird im Wege eines
Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtigt,
den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen
Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie
in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG
Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der
Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag wird mit der Durchführung des
Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der
Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG
Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer
AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 3. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
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Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
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Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37
ISIN DE0008428004 (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund
('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf
den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004
(WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die
deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der
Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und
mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte
an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer
AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die
Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG
Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding
Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und
(ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund
('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und
Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die
'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher
von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben
gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG
Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012
mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die
vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13
%igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2
Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13
% der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die
von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG
Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale
Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher
unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141
Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen
Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000
Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen
Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des
§ 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem
Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen
über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien
(insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher
gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding
AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet
57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding
gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in
63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG
Holding.
Die deutsche internet versicherung ag wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die
außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding veröffentlichen
(nachfolgend das 'Pflichtangebot'). Das Pflichtangebot wird im Wege eines
Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtigt,
den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen
Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie
in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG
Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der
Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag wird mit der Durchführung des
Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der
Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG
Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer
AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
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deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
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