BERLIN/PASSAU (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich bei der geplanten Frauenquote in Aufsichtsräten für Ausnahmeregeln in Betrieben mit hohem Männeranteil aus. "Bei der Wahl der betrieblichen Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten müssen wir uns am Geschlechterverhältnis im Betrieb orientieren", sagte DGB-Vize Elke Hannack der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag).
Grundsätzlich solle es sowohl für Arbeitgeber- als auch für externe Gewerkschaftsvertreter in Kontrollgremien eine "Geschlechterquote" von 30 Prozent geben. Vertreter der Belegschaft sollen davon aber ausgenommen sein. Ihre Entsendung in den Aufsichtsrat müsse sich am konkreten Anteilsverhältnis von Frauen und Männern im jeweiligen Unternehmen orientieren, schreibt das Blatt mit Verweis auf ein DGB-Papier. Sonst drohten Probleme dabei, feste Quotenvorgaben etwa in Betrieben mit stark männerdominierten Berufsgruppen umzusetzen.
Wie aus einer am Mittwoch von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgestellten Studie hervorgeht, liegt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der öffentlichen Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen derzeit bei 25,1 Prozent. Manche Betriebe in der Industrie kommen aber auf geringere Frauenanteile in der Belegschaft. Bei den öffentlichen Unternehmen will Schwesig mit schärferen Vorgaben dafür sorgen, dass große Bundesfirmen wie Bahn, Flugsicherung oder Bundesdruckerei mehr Frauen ins Management holen.b