😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Diesel-Urteil des BGH zu verspäteten Schadenersatz-Klagen gegen VW

Veröffentlicht am 14.07.2022, 05:50
© Reuters.
VOWG
-

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (14.00 Uhr) ein Urteil zu möglichen Ansprüchen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen (ETR:VOWG) . Dabei könnte erneut der sogenannte Restschadenersatz eine Rolle spielen. Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hatte erst 2020 Schadenersatz gefordert, im fünften Jahr nach Auffliegen des Abgasskandals. Das dürfte zu spät gewesen sein. Nach einem früheren BGH-Urteil kann Neuwagen-Käufern aber trotz Verjährung Geld zustehen - der Restschadenersatz.

In den bisherigen Fällen hatten die Betroffenen immer einen VW -Diesel. Diesmal geht es um einen Audi. Nur der Motor mit der illegalen Abgastechnik wurde von der Konzernmutter VW bezogen. Das Urteil dürfte auf Autos der anderen VW-Konzernmarken wie Skoda oder Seat übertragbar sein. Nach Angaben von VW könnten davon gut 1000 laufende Verfahren betroffen sein. (Az.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.