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Drohnen zur Rehkitzrettung auf mehr Feldern erlaubt

Veröffentlicht am 20.03.2024, 13:52
Aktualisiert 20.03.2024, 14:15

BERLIN (dpa-AFX) - Für den Einsatz von Drohnen zum Schutz von Rehkitzen auf Feldern und Wiesen sollen für Bauern gelockerte Regeln gelten. "Künftig können Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch mit Blick auf eine entsprechende Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt. Demnach müssen die mit Kameras ausgestatteten Fluggeräte nicht mehr 150 Meter Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten einhalten. Der Abstand könne auf zehn Meter reduziert werden, wenn tief geflogen werde. Die Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Zwecke gilt den Angaben zufolge ab sofort und damit rechtzeitig vor ersten Mäheinsätzen.

Vor allem im Frühjahr suchen Rehkitze, junge Hasen, brütende Vögel und andere Tiere Schutz in hohem Gras, wie das Agrarministerium grundsätzlich erläuterte. Immer wieder würden sie von Mähmaschinen verletzt oder getötet. Statt zu fliehen, verharrten Kitze bei Gefahr oft flach auf dem Boden und seien aus der Fahrkabine von Maschinen nicht oder erst zu spät zu sehen. Der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik habe sich bewährt, um Kitze zu orten und vor dem Mähtod zu bewahren. Die Anschaffung von Drohnen fördert das Agrarministerium bereits seit mehreren Jahren.

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