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EANS Adhoc: COLEXON Energy AG (deutsch)

Veröffentlicht am 08.01.2013, 09:34
Aktualisiert 08.01.2013, 09:36
EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG / Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG

Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und Änderungen im

Aufsichtsrat

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel

einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent

verantwortlich.

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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen

08.01.2013

Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN 525070,

ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche Hauptversammlung zur

Beschlußfassung über die beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem

Erwerb der zumindest 80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten

belgischen Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15.

Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor, zunächst das

Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung

gestellten Aktie der Gesellschaft auf eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl

zu glätten, sodann das geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils

zweier Aktien zu einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen, um

dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR 24.884.403,00 zu

erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen dergestalt erfolgen, dass

die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an

der 7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON

Energy AG einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON wird.

Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser Kapitalerhöhung also

ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur durchgeführt werden, wenn so viele

der Aktionäre von 7C Solarparken NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass

COLEXON zumindest eine Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV

erwirbt. Sollten, was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV

sämtliche von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der

Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil der

bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital von dann EUR

24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV derzeit selbst mit ca. 22,9%

am Grundkapital von COLEXON beteiligt ist, würde sich dadurch, dass 7C

Solarparken NV im Zuge der Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von

COLEXON würde, der Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen

eigenen Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8% am

erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den Bedingungen der

Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte Unternehmenswerte von COLEXON

und 7C Solarparken NV zum Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte

Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken NV auf EUR

4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach Kapitalherabsetzungen auf EUR

1,40 (jeweils gerundet). Hieraus folgt im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein

Umtauschverhältnis von gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der

gutachterliche Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen

Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung nicht

beeinträchtigt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf von Hardenberg

(Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem

Hintergrund, dass die COLEXON Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen

Maßnahmen in erheblichem Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie

ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.

Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen Hauptversammlung die

Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um Personen zu ergänzen, die über

spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV

verfügen. Daher ist auch eine Beschlußfassung über die Neuwahl von

Aufsichtsratsmitgliedern auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.

Februar 2013 vorgesehen.

Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der Hauptversammlungseinladung

im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie auf der Website der Gesellschaft

veröffentlicht.

Rückfragehinweis:

Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,

friederike.thyssen@pvf.de

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: COLEXON Energy AG

Große Elbstraße 45

D-22767 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0

FAX: +49 (0) 40 2800 31 102

Email: info@colexon.de

WWW: http://www.colexon.de

Branche: Energie

ISIN: DE0005250708

Indizes: CDAX

Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter

Markt/General Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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