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EANS Adhoc: GSW Immobilien AG (deutsch)

Veröffentlicht am 17.04.2012, 22:41
EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel

einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent

verantwortlich.

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17.04.2012

Berlin, 17. April 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute mit

Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit

mittelbaren Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der

Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR

41.052.630 um EUR 9.473.684 auf EUR 50.526.314 gegen Bareinlagen durch Ausgabe

von 9.473.684 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht

werden. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2011 an voll dividendenberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von 13:3 zu

einem Bezugspreis von EUR 21,30 je neuer Aktie im Wege eines mittelbaren

Bezugsrechts angeboten. Die Aktionäre können damit für je 13 bestehende Aktien

der GSW Immobilien AG 3 neue Aktien erwerben. Die Bezugsfrist soll,

vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten

Prospekts, voraussichtlich am 19. April 2012 beginnen und am 2. Mai 2012

enden. Nicht bezogene Aktien sollen direkt nach Ablauf der Bezugsfrist im

Rahmen einer Privatplatzierung platziert werden.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000GSW1129 / WKN GSW112) für die neuen Aktien sollen,

vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, in der Zeit

vom 19. April 2012 bis einschließlich 27. April 2012 im regulierten Markt

(XETRA Frankfurt Specialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien sollen ab dem

19. April 2012 'ex Bezugsrecht' notiert werden. Die neuen Aktien werden

voraussichtlich am 3. Mai 2012 in die bestehende Notierung im Teilbereich des

regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an

der Frankfurter Wertpapierbörse und die bestehende Notierung im regulierten

Markt der Börse Berlin einbezogen.

Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös

von rund EUR 201,8 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös

des Angebots von EUR 190,3 Mio. für künftige Zukäufe und zur Optimierung ihrer

strategischen und finanziellen Flexibilität zu verwenden.

Die Gesellschaft hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten, der Vorstand

der Gesellschaft und das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herr Dr.

Jochen Scharpe haben sich für einen Zeitraum von drei Monaten nach

Notierungsaufnahme vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zur Einhaltung von

Marktschutzvereinbarungen bzw. Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up)

verpflichtet.

Für den Beginn der Bezugsfrist am 19. April 2012 und alle Folgedaten wird

angenommen, dass die Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen

Bundesanzeiger am 18. April 2012 erfolgt. Sollte diese Veröffentlichung erst

am 19. April 2012 möglich sein, beginnt die Bezugsfrist am 20. April 2012 und

verschieben sich alle Folgedaten um einen Tag nach hinten.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum

Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,

Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen

Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere

dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger

Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in

derzeit gültiger Fassung bzw. ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer

Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich

bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten

Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von

australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder

zum Verkauf angeboten werden. Es findet bzw. fand keine Registrierung des

Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere

gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan

statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches

Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten

ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten

Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der

Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten,

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten

und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird

nach seiner Veröffentlichung bei der GSW Immobilien AG, Charlottenstr. 4,

10969 Berlin oder auf der Webseite der GSW Immobilien AG (www.gsw.de)

kostenfrei erhältlich sein.

Rückfragehinweis:

Sebastian Jacob

Tel.: +49 30 2534 1882

Fax: +49 30 2534 233 1960

E-Mail: ir@gsw.de

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: GSW Immobilien AG

Charlottenstr. 4

D-10969 Berlin

Telefon: +49 30 68 99 99 0

FAX: +49 30 68 99 99 999

Email: kundenservice@gsw.de

WWW: http://www.gsw.de

Branche: Immobilien

ISIN: DE000GSW1111

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:

Frankfurt

Sprache: Deutsch

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