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EANS Adhoc: Hypo Alpe-Adria-Bank AG (deutsch)

Veröffentlicht am 14.08.2012, 18:16
EANS-Adhoc: Hypo Alpe-Adria-Bank AG / Kündigung der Ergänzungskapitalinstrumente

der Hypo Alpe-Adria-Bank AG im Rahmen der geplanten Spaltung

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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14.08.2012

Wie bereits in der ad hoc Meldung vom 26.04.2012 bekanntgegeben, haben der

Vorstand der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG (FN 245157 a) und der Vorstand der HYPO

ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG (FN 108415 i) beschlossen, zur Unterstützung

des laufenden Verkaufsprozesses hinsichtlich der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG eine

Spaltung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG auf Basis des Jahresabschlusses zum

31.12.2011 vorzubereiten, welche im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach den

Bestimmungen des Spaltungsgesetzes derart erfolgen soll, dass das strategische

Kerngeschäft ('Core Bereich') bei der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG verbleibt, und

definierte, nicht strategische Vermögensgegenstände und Geschäftsbereiche

('Non-Core Bereich') von der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG übernommen

werden. Die Bilanzsumme des abgespaltenen Vermögens beträgt rund EUR 1,98 Mrd.

Der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags wurde am 27.06.2012 zum

Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt eingereicht; eine Veröffentlichung des

Hinweises im Amtsblatt zur Wiener Zeitung gemäß § 7 SpaltG und § 221a AktG

erfolgte am 28.06.2012.

Die Hauptversammlung der HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG hat am 10.08.2012

der Spaltung zugestimmt. Die Finanzmarktaufsicht hat weiters die Spaltung gemäß

§ 21 Abs 1 Z 6 BWG mit Bescheid vom 13. August 2012, zugestellt am heutigen Tag,

genehmigt.

Die HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG hat zwei Ergänzungskapitalinstrumente iSd § 23 Abs 7

BWG mit den ISIN-Nummern AT0000355300 (Fälligkeit: 25.08.2015) und AT0000A053D5

(Fälligkeit: 28.09.2017) und einem Nominale von jeweils EUR 20.000.000 (die

'Ergänzungskapitalinstrumente') emittiert, welche im Spaltungs- und

Übernahmsvertrag dem Core Bereich zugeordnet werden, also bei der HYPO

ALPE-ADRIA-BANK AG verbleiben. Im Spaltungs- und Übernahmsvertrag ist

vorgesehen, dass den Inhabern der Ergänzungskapitalinstrumente deren Recht

selbst gemäß § 15 Abs 5 SpaltG angemessen abgegolten wird, was eine im

Spaltungsrecht begründete Kündigung der Ergänzungskapitalinstrumente aus Anlass

der Spaltung bedeutet. Wie bereits unter anderem im Geschäftsbericht 2011

angeführt, wird betreffend die Kündigung von Ergänzungskapitalinstrumenten

insbesondere auf § 23 Abs 7 Z 3 BWG und auf § 23 Abs 7 Z 2 BWG verwiesen:

Gemäß § 23 Abs 7 Z 3 BWG darf Ergänzungskapital vor Liquidation nur unter

anteiligem Abzug der während seiner Laufzeit angefallenen Nettoverluste

zurückgezahlt werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verlustzuweisung

ist in Bezug auf die Ergänzungskapitalinstrumente aus heutiger Sicht ein

gänzlicher Ausfall des Kapitals festzustellen, der durch die im Spaltungs- und

Übernahmsvertrag vorgesehene angemessene Abgeltung der

Ergänzungskapitalinstrumente gemäß § 15 Abs 5 SpaltG bei Eintragung der Spaltung

im Firmenbuch realisiert wird.

Gemäß den Beschränkungen des § 23 Abs 7 Z 2 BWG iVm § 103l BWG besteht kein

Anspruch auf Zinszahlungen, sofern sie nicht im Jahresüberschuss (vor

Rücklagenbewegungen) gedeckt sind. Auf Grund der Jahresabschlüsse zum 31.

Dezember 2007, 2008, 2009 und 2010 konnten die Zinsen für die

Ergänzungskapitalinstrumente nicht bedient werden. Der aktuelle Jahresabschluss

der HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG zum 31.12.2011 erfüllt das Kriterium der Deckung des

Zinsanspruchs im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) jedoch wieder, sodass

zu den vorgesehenen Zinszahlungsterminen die Bedienung der laufenden Zinsen aus

dem Geschäftsjahr 2011 wie auch der nichtausbezahlten Zinsen aus den Vorjahren

erfolgen konnte bzw. erfolgen wird.

Die HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG (FN 245157 a) wird die Inhaber der

Ergänzungskapitalinstrumente zeitgerecht über die weiteren Schritte und die Höhe

der angemessenen Abgeltung (unter Berücksichtigung der obigen Einschränkungen)

informieren.

Emittent

HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG

Domgasse 5

A-9020 Klagenfurt

Branche

Banken

ISIN

AT0000A053D5, AT0000355300,

AT0000112370, AT0000355300, AT0000A053D5, AT0000A0G3X4, AT0000A0G3Y2

Sprache

Deutsch

Börsen

Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse

Rückfragehinweis:

Hypo Alpe-Adria-Bank International AG

Konzernsprecher: Mag. Nikola Donig

Telefon: +43 (0)50202-3465

nikola.donig@hypo-alpe-adria.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Hypo Alpe-Adria-Bank AG

Domgasse 5

A-9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0)50202

FAX: +43 (0)50202 3000

Email: austria@hypo-alpe-adria.com

WWW: www.hypo-alpe-adria.at

Branche: Banken

ISIN: -

Indizes:

Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien

Sprache: Deutsch

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