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EANS Adhoc: LifeWatch AG (deutsch)

Veröffentlicht am 25.05.2012, 06:57
EANS-Adhoc: Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der LifeWatch AG,

Neuhausen am Rheinfall am 28. Juni 2012 um 09.30 Uhr (Türöffnung um 09.00 Uhr),

im TECHNOPARK Zürich, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich (mit Dokument)

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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25.05.2012

Eine PDF-Version dieser Mitteilung finden Sie am Ende dieser Nachricht.

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates:

1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der

Konzernrechnung 2011

Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die

Konzernrechnung per 31. Dezember 2011 zu genehmigen.

Im Rahmen der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform II

(Kapitaleinlageprinzip gem. Art. 5 Abs. 1bis VStG) können Kapitaleinlagen in

künftigen Geschäftsjahren für steuerfreie Ausschüttungen an die Aktionäre

verwendet werden.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung verlangt generell, dass ein solcher Betrag

spätestens in der Jahresrechnung für das Jahr 2011 als separate Bilanzposition

ausgewiesen wird (Kreisschreiben Nr. 29 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum

Kapitaleinlageprinzip). Der Geschäftsbericht 2011 erfüllt diese Anforderung. Der

entsprechende Betrag wurde von der Bilanzposition 'allgemeine gesetzliche

Reserven' auf die neue Bilanzposition 'Reserven aus Kapitaleinlage' übertragen

und wird in der Bilanz des statutarischen Abschlusses per 31. Dezember 2011 neu

separat ausgewiesen.

Ein Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Höhe der

Kapitaleinlage für die Gesellschaft liegt noch nicht vor.

2. Verwendung des Bilanzergebnisses

Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag aus 2010 CHF 32?772?679.00;

Verlust im Jahr 2011 CHF -18'808'844.00;

Einlage in die Reserve für eigene Aktien CHF 1'904'978.00;



Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF 15'868'813.00;

Gewinnvortrag auf neue Rechnung CHF 15'868'813.00;

3. Entlastung von Verwaltungsrat und Management

Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitgliedern der

Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu

erteilen.

4. Wiederwahl der bisherigen fünf Verwaltungsratsmitglieder

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Yacov Geva, Urs Wettstein,

Gregory Henry Volkart, Dr. Abraham Sartani und Jürg Stahl als Mitglieder des

Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr.

5. Wahl von einem (1) neuen Mitglied des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat erst nach Ablauf der in Art. 11 Abs. 2 der Statuten

vorgegebenen Frist zur Stellung vom Traktandierungsbegehren ein (einfaches)

Schreiben einer Gruppe von Aktionären erhalten mit der Forderung, die Mehrheit

der Sitze im Verwaltungsrat mit eigenen Vertretern zu besetzen. Gemäss der

Offenlegungsmeldung besteht die Aktionärsgruppe aus 5 direkten Aktionären und 7

wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen. Diese Aktionärsgruppe wird

durch Patrick Schildknecht und Martin Eberhard vertreten und hat am 15. Mai 2012

eine Beteiligung von 17.7% am Aktienkapital von LifeWatch offengelegt.

Die Gesellschaft hat ihre Aktionäre und den Markt gemäss den Regeln zur Ad hoc

Publizität kurz vor der Publikation und dem Versand der vorliegenden Einladung

zur ordentlichen Generalversammlung über das Schreiben der Aktionärsgruppe und

deren Forderung informiert.

Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass das von der Aktionärsgruppe gewählte

Vorgehen mit den Grundsätzen der guten Corporate Governance nicht zu vereinbaren

ist. Es ist überdies schwer nachvollziehbar, inwiefern diese Aktionärsgruppe

legitimiert sein sollte, mit einer Beteiligung von 17.7% an der Gesellschaft die

Mehrheit der Verwaltungsräte stellen zu können. Der Verwaltungsrat hat seine

Position in einem detaillierteren Schreiben an die Aktionäre der LifeWatch AG

erläutert, welches zeitgleich mit der Einladung zur ordentlichen

Generalversammlung verschickt wurde.

Der Verwaltungsrat begrüsst allerdings eine angemessene Vertretung der

Aktionärsgruppe im Verwaltungsrat entsprechend ihrer offengelegten Beteiligung

(d.h. mittels eines Mitgliedes des Verwaltungsrates). Aber die Aktionärsgruppe

hat bisher keine namentlich bezeichnete Person zur Zuwahl

in den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Deswegen konnte der Verwaltungsrat bis zur

Veröffentlichung der Einberufung zur Generalversammlung die Eignung des

angestrebten Vertreters im Verwaltungsrat nicht prüfen. Ebenso wenig konnte der

Verwaltungsrat mit der Aktionärsgruppe die rechtlichen Rahmenbedingungen für

deren Vertretung im Verwaltungsrat klären, damit die Gleichbehandlung der

Aktionäre sichergestellt werden kann und privilegierte Informationen nicht zum

Handel in Aktien der Gesellschaft missbraucht werden (d.h. eine Vereinbarung

treffen über den zulässigen Informationsfluss zur vertretenen Aktionärsgruppe

sowie über die Einhaltung der Richtlinien der Gesellschaft über den

Insiderhandel und die Offenlegung von Management-Transaktionen). Die Klärung

dieser offenen Punkte ist jedoch eine Bedingung für den Verwaltungsrat, damit er

einen eigenen Antrag zu diesem Traktandum stellen kann.

Der Verwaltungsrat ist bestrebt, die offenen Fragen betreffend die Wahl eines

Vertreters der Aktionärsgruppe in den Verwaltungsrat mit der Aktionärsgruppe

rechtzeitig zu klären, so dass die Aktionäre, die nicht persönlich an der

Generalversammlung teilnehmen werden, die nötigen Informationen zur Erteilung

der Vollmacht haben werden.

6. Wahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als

Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2012 wiederzuwählen.

Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung sowie die

Berichte der Revisionsstelle wie auch das Protokoll der ordentlichen

Generalversammlung vom 25. Mai 2011 liegen zur Einsichtnahme auf. Auf Wunsch

kann jeder Aktionär von der Gesellschaft eine Kopie des Jahresberichts und der

übrigen oben erwähnten Dokumente erhalten. Seit dem 30. April 2012 kann der

Jahresbericht 2011 auch von der Internetseite der Gesellschaft,

www.lifewatch.com, herunter geladen werden.

Jene Aktionäre, die vor dem 31. Mai 2012, dem ersten Tag, an dem das

Aktienregister geschlossen sein wird, im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen

sind, erhalten die Einladung zusammen mit einem Antwort- und einem

Vollmachtformular. Diese Aktionäre werden, sofern sie dies mit dem

Antwortformular verlangen, eine Eintrittskarte erhalten. Aktionäre können auch

bei Türöffnung eine halbe Stunde vor der Generalversammlung gegen Vorweisung des

Antwortformulars ihre Eintrittskarte erhalten.

In der Zeit vom 31. Mai 2012 bis und mit dem 28. Juni 2012 werden keine

Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Aktionäre, die nicht persönlich an der

Generalversammlung teilnehmen, können Drittpersonen, die keine Aktionäre zu sein

brauchen, als ihre Bevollmächtigten bestimmen. In diesem Fall muss der Aktionär

eine Eintrittskarte verlangen und sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet

seinem Vertreter übergeben.

Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, sich durch einen unabhängigen

Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR vertreten zu lassen, indem sie

das entsprechend gekennzeichnete Antwortschreiben unterzeichnet zurücksenden.

Ohne anders lautende schriftliche Weisungen wird der unabhängige

Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates zustimmen. Sollte ein

Aktionär Instruktionen bezüglich der Stimmabgabe geben wollen, kann er dem

unabhängigen Stimmrechtsvertreter entsprechende Instruktionen erteilen.

Werden Vollmachten zu Gunsten des Organvertreters erteilt, wird mit den

diesbezüglichen Stimmen den Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt. In den

beiden letzteren Fällen brauchen keine Eintrittskarten verlangt zu werden und

die Retournierung des ausgefüllten und unterzeichneten Antwort- und

Vollmachtsformulars genügt. Sofern sich ein Aktionär durch seine Depotbank an

der Generalversammlung vertreten lassen möchte, ist er gebeten, eine

Zutrittskarte zu bestellen und diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet

dem Vertreter der Depotbank zu übergeben.

Bevollmächtigte für die nach Art. 689d OR (Depotvertreter) hinterlegten Aktien

sind höflich gebeten, ShareCommService AG, Europa-Strasse 29, CH-8152

Glattbrugg, über die Anzahl, den Typ und den Nennwert der Aktien, die sie zu

vertreten wünschen, so bald wie möglich, jedoch spätestens bei Türöffnung der

ordentlichen Generalversammlung, zu informieren. Institutionen, die dem

Bundesgesetz über Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 unterstehen, sowie

gewerbsmässige Vermögensverwalter qualifizieren sich als Bevollmächtigte für

hinterlegte Aktien.

Zu LifeWatch AG:

LifeWatch AG, mit Hauptsitz in Neuhausen am Rheinfall und Kotierung an der SIX

Swiss Exchange (LIFE) in der Schweiz, ist der führende Anbieter moderner

Telemedizinsysteme und Überwachungsdienstleistungen (Monitoring Services) für

Personengruppen, die von Hochrisikopatienten und chronisch Kranken bis zu

normalen Konsumenten von Gesundheits- und Wellnessprodukten reichen. LifeWatch

verfügt über Niederlassungen in den USA, den Niederlanden, Japan,

Grossbritannien, der Schweiz und in Israel. LifeWatch AG ist die

Muttergesellschaft von LifeWatch Services, Inc., einem Unternehmen für

Überwachungsdienstleistungen insbesondere bei Herzerkrankungen - Cardiac

Monitoring Services - und Hersteller von Telekardiologie-Produkten. LifeWatch

führt unter dem Markenname NiteWatch eines neues Programm zur Schlafanalyse für

zu Hause für Patienten mit Obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom ein. Für weitere

Informationen siehe www.lifewatch.com.

E-Mail Alerts: Um regelmässig die neusten Informationen zu LifeWatch zu

erhalten, tragen Sie sich bitte in die Verteilerliste ein unter

http://production.investis.com/lifewatch/alert-service/

This press release includes forward-looking statements. All statements other

than statements of historical facts contained in this press release, including

statements regarding future results of operations and financial position,

business strategy and plans and objectives for future operations, are

forward-looking statements. The words 'believe,' 'may,' 'will,' 'estimate,'

'continue,''anticipate,' 'intend,' 'expect' and similar expressions are intended

to identify forward-looking statements. LifeWatch AG has based these forward

looking statements largely on current expectations and projections about future

events and financial trends that it believes may affect the financial condition,

results of operations, business strategy, short term and long term

business operations and objectives, and financial needs. These forward-looking

statements are subject to a number of risks, uncertainties and assumptions. In

light of these risks, uncertainties and assumptions, the forward-looking events

and circumstances described may not occur and actual results could differ

materially and adversely from those anticipated or implied in the

forward-looking statements. All forward-looking statements are based only on

data available to LifeWatch AG at the time of the issue of this press release.

LifeWatch AG does not undertake any obligation to update any forward-looking

statements contained in this press release as a result of new information,

future events or otherwise.

THIS PRESS RELEASE IS NOT BEING ISSUED IN THE UNITED STATES OF AMERICA AND

SHOULD NOT BE DISTRIBUTED TO UNITED STATES PERSONS OR PUBLICATIONS WITH A

GENERAL CIRCULATION IN THE UNITED STATES. THIS PRESS RELEASE DOES NOT

CONSTITUTE AN OFFER OF SECURITIES OF LIFEWATCH AG OR ANY OF ITS SUBSIDIARIES

FOR SALE IN THE UNITED STATES OR AN INVITATION TO SUBSCRIBE FOR OR PURCHASE ANY

SECURITIES OF LIFEWATCH AG OR ITS SUBSIDIARIES IN THE UNITED STATES. IN

ADDITION, THE SECURITIES OF LIFEWATCH AG AND ITS SUBSIDIARIES HAVE NOT BEEN

REGISTERED UNDER THE UNITED STATES SECURITIES LAWS AND MAY NOT BE OFFERED, SOLD

OR DELIVERED WITHIN THE UNITED STATES OR TO U.S. PERSONS ABSENT REGISTRATION

UNDER OR AN APPLICABLE EXEMPTION FROM THE REGISTRATION REQUIREMENTS OF THE

UNITED STATES SECURITIES LAWS. ANY PUBLIC OFFERING OF SECURITIES TO BE MADE IN

THE UNITED STATES WILL BE MADE BY MEANS OF A PROSPECTUS THAT MAY BE OBTAINED

FROM LIFEWATCH AG OR ITS SUBSIDIARIES, AS APPLICABLE, AND WILL CONTAIN DETAILED

INFORMATION ABOUT THE ISSUER AND ITS MANAGEMENT AS WELL AS FINANCIAL STATEMENTS

OF THE ISSUER.

Rückfragehinweis:

Sensus Investor & Public Relations, Zürich:

Tel +41 43 366 55 11 | Fax +41 43 366 55 12

Email lifewatch@sensus.ch

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Anhänge zur Meldung:

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http://resources.euroadhoc.com/us/j2ZR9opI

Emittent: LifeWatch AG

Rundbuckstrasse 6

CH-8212 Neuhausen am Rheinfall

Telefon: +41 52 632 00 50

FAX: +41 52 632 00 51

Email: users@lifewatch.com

WWW: www.lifewatch.com

Branche: Gesundheitsdienste

ISIN: CH0012815459

Indizes: SPI, SPIEX

Börsen: Freiverkehr: Berlin, Open Market (Freiverkehr) / XETRA: Frankfurt,

Main Standard: SIX Swiss Exchange

Sprache: Deutsch

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