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EANS Adhoc: TeleTrader Software AG (deutsch)

Veröffentlicht am 25.06.2012, 14:31
EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionärsidentifikation / Handelsaussetzung

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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25.06.2012

Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den

nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den

Beschlüssen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc

Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der

verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins Firmenbuch der Handel in

den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012

ausgesetzt wird.

Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchführung

des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG

an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein wird.

Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) der

TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu können, werden die der

Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten

Aktionäre letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der

Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (investor@teletrader.com) zu

identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden

Notar bekanntgeben zu können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren

Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom

Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012

nachzuweisen. Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder

Firmenbuch-/Registrierungsnummer) für die Eintragung in das Firmenbuch

benötigt.

Hinweis des Vorstandes:

Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen die aktienrechtlichen Anteilsscheine

nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft

eingereicht werden. Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder

Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179

AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig eingereichten

aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz

entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklärung nicht

fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklärung.

Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:

Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens der

Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden Aktien der

TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in

Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15,

1010 Wien (investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung,

einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG).

Rückfragehinweis:

Mag. Roland Meier

Tel.:15331656-0

mailto:roland.meier@teletrader.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: TeleTrader Software AG

Salzgries 15

A-1010 Wien

Telefon: +43(0)1 533 1656

FAX: +43(0)1 533 1656 20

Email: investor@teletrader.com

WWW: www.teletrader.com

Branche: Software

ISIN: AT0000713854

Indizes: WBI, Standard Market Auction

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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