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EANS-News: austriamicrosystems AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)

Veröffentlicht am 26.04.2012, 00:46
EANS-News: austriamicrosystems AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Unterpremstaetten (euro adhoc) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und

Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG am

Donnerstag, dem 24.05.2012, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten, 8141

Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und

Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,

des Ergebnisverwendungsvorschlags und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts

für das Geschäftsjahr 2011

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das

Geschäftsjahr 2011

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 2011

5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2012

7. Beschlussfassung über

a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum

Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien

gegen Sacheinlagen [Genehmigtes Kapital 2012],

b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom

26. Mai 2011.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im

Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,

Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das

Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,

auszugeben.

9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der

Gesellschaft ge-mäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von

Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2012]

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Änderung

der Firma, zur Änderung im Hinblick auf das Genehmigte Kapital 2012, das

Bedingte Kapital 2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und zur Anpassung an geänderte

gesetzliche Bestimmungen - Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

11. Bericht über den SOP 2009

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 03. Mai 2012 im Internet

unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der

Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,

- Corporate-Governance-Bericht,

- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

- Ergebnisverwendungsbeschluss,

- Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10,

- Bericht des Vorstands zu TOP 7 - Genehmigtes Kapital 2012,

Bezugsrechtsausschluss,

- Bericht des Vorstands zu TOP 8 - Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG,

- Bericht des Vorstands zu TOP 9 - Bedingtes Kapital 2012,

- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,

- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,

- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

- vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit

mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können

schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser

Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in

Schriftform spätestens am 03. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an die

Adresse Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General

Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss

ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der

Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die

Antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft

nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu

jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt

Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und

einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der

Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen

in Textform spätestens am 14. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an

+43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß Premstätten, 8141

Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General Counsel, Jann H. Siefken, oder

per E-Mail agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis

des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei

depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a

AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben

Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger

unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem

verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre

Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,

110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft

www.austriamicrosystems.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung

geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai

2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag

Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am

Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft

spätestens am 21. Mai 2012, ausschließlich unter einer der nachgenannten

Adressen zu gehen muss.

Per Post oder per Boten

austriamicrosystems AG

Schloß Premstätten

Tobelbaderstraße 30

8141 Unterpremstätten

Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die

Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen

ist

austriamicrosystems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs

1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders

gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da

stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)

eröffnet werden. Dies deshalb, da austriamicro-systems AG bei den

vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen

Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch

hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat

der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr

zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen

Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000920863,

- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,

Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2012

beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb

über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer

Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat

das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der

Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er

vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen

bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten

Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten

austriamicrosystems AG

Schloß Premstätten

Tobelbaderstraße 30

8141 Unterpremstätten

Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden

auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.austriamicrosystems.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung

persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2012, 16 Uhr,

bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß

für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,

dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §

10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger

Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der

Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz,

Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.austriamicrosystems.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 33.315.872,49 und ist eingeteilt

in 13.753.092 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält

per 20. April 2012 1.141.160 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine

Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt

sohin 12.611.932 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden

die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der

Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre

werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Wien, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Moritz M. Gmeiner

Director Investor Relations

Tel: +43 3136 500-5970

Fax: +43 3136 500-5420

Email: investor@austriamicrosystems.com

Unternehmen: austriamicrosystems AG

Schloß Premstaetten

A-8141 Unterpremstaetten

Telefon: +43 3136 500-0

FAX: +43 3136 500-5420

Email: investor@austriamicrosystems.com

WWW: www.austriamicrosystems.com

Branche: Technologie

ISIN: AT0000920863

Indizes:

Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange

Sprache: Deutsch

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