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EANS-News: Hypoport AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Veröffentlicht am 04.05.2012, 11:07
Aktualisiert 04.05.2012, 11:08
EANS-News: Hypoport AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Berlin, 4 Mai 2012 (euro adhoc) - Der Vorstand der Hypoport AG hat am 02. Mai

2012 beschlossen, für einen Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 900.000

Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über

die Börse zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Bedienung von

Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien

an Mitarbeiter der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf

erfolgt in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum

Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm

zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll frühestens am 08. Mai 2012 beginnen und

spätestens zum 31. Dezember 2012 beendet sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß § 14

Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den

Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember

2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag und für

Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes

erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in

Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die

Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 04. Juni 2010 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs

von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst von der

Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die

Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut EU-VO

bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse

unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des

derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht

überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der

Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an

den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr als 10

Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des

durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Hypoport-Aktie an der Börse, an

welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt

sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor

Veröffentlichung des Programms. Das zulässige Handelsvolumen wird für die Dauer

des Aktienrückkaufprogramms auf 1.000 Aktien pro Tag festgelegt.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen

und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO

regelmäßig auf der Internetseite www.hypoport.de/investorrelations.html

berichten.

Über die Hypoport AG

Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem

B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten

erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten

Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von

Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz

EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen,

Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt rund 180

Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere

tausend Nutzer wickeln monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem

Geschäftsvolumen von mehr als 3 Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport

Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist internetbasierter und unabhängiger

Finanzvertrieb. Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in

den Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Geldanlage. Schon seit

1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der

Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die

Hypoport AG hat den Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter und ist an

der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.

Rückfragehinweis:

Michaela Reimann

Pressesprecherin

Telefon: +49 (0) 30 42086 1936

E-Mail: michaela.reimann@hypoport.de

Unternehmen: Hypoport AG

Klosterstraße 71

D-10179 Berlin

Telefon: +49(0)30 42086-0

FAX: +49(0)30 42086-1999

Email: ir@hypoport.de

WWW: http://www.hypoport.de

Branche: Finanzdienstleistungen

ISIN: DE0005493365

Indizes: CDAX, Prime All Share

Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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