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EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Veröffentlicht am 19.06.2012, 14:32
EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer

Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des

Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV

2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19. Juni 2012 beschlossen, von der in der

Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für

ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2012 Gebrauch zu

machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem

folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das

Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und

gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai

2012.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08.

Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft

www.oberbank.at .

3. Beginn des Rückkaufprogramms: 26. Juni 2012; voraussichtliche Dauer bis

29. Juni 2012.

4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende

Stammaktien der Oberbank AG.

5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 84.000 Stück Stammaktien der

Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der

Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,29%.

6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den

Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für

die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen

um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende

Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen

Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb

vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der

aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs

ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft

beschlossenen Mitarbeiteraktion 2012 zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor,

die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der

Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.

8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6

und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der

Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 19. Juni 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Mag. Stefan Haasbauer

0043 / 732 / 7802 - 7429

stefan.haasbauer@oberbank.at

Unternehmen: Oberbank AG

Untere Donaulände 28

A-4020 Linz

Telefon: +43(0)732/78 02-0

FAX: +43(0)732/78 58 10

Email: sek@oberbank.at

WWW: www.oberbank.at

Branche: Banken

ISIN: AT0000625108, AT0000625132

Indizes: WBI

Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien

Sprache: Deutsch

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