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EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlussesgemäß § 65 Abs. 1a AktG

Veröffentlicht am 12.05.2014, 18:24
Aktualisiert 12.05.2014, 18:27

EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlussesgemäß § 65 Abs. 1a AktG

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Aktienrückkauf

In der am 9. Mai 2014 abgehaltenen 35. Hauptversammlung der RHI AG wurde

insbesondere Folgendes beschlossen:

Die Gesellschaft wird zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im

Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03% des

Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der

Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der

Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und

Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der Fortsetzung

der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die Geltungsdauer der

Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

RHI AG

Investor Relations

Mag. Simon Kuchelbacher

Tel: +43-1-50213-6676

Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com

Unternehmen: RHI AG

Wienerbergstrasse 9

A-1100 Wien

Telefon: +43 (0)50213-6676

FAX: +43 (0)50213-6130

Email: rhi@rhi-ag.com

WWW: http://www.rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien

ISIN: AT0000676903

Indizes: ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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