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EANS-Stimmrechte: Babcock Borsig AG

Veröffentlicht am 08.05.2012, 14:55
Aktualisiert 08.05.2012, 14:56
EANS-PVR: Babcock Borsig AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

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Name: Augur Zwei Verwaltungs GmbH

Sitz: Frankfurt am Main

Staat: Deutschland

Die Augur Zwei Verwaltungs GmbH hat dem Insolvenzverwalter der Babcock Borsig

Aktiengesellschaft in Liquidation, Oberhausen, (WKN 663 834/ ISIN: DE

0006638349) mitgeteilt, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG habe der Stimmrechtsanteil der

Augur Zwei Verwaltungs GmbH (Westenstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main,

Deutschland) an der Babcock Borsig AG i.L. (Duisbuger Straße 375, 46049

Oberhausen, Deutschland) am 3o. April 2012 die Schwelle von 3 % überschritten

und betrug an diesem Tag 4,911 % (1.825.822 Stimmrechte).

Diese Stimmrechte sind der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Financial

Holding Zwei GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG i.L. erklärt, es bestehe keine

Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortzuführen.

Es ist ausgeschlossen, dass die Aktionäre der Babcock Borsig AG i.L. aus

Verwertungserlösen noch Ausschüttungen erhalten. Ein Abschluss des

Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Babcock Borsig AG i.L. sei derzeit

nicht absehbar.

Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil

Bereits zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Babcock

Borsig AG am 1. September 2002 durch das zuständige Amtsgericht in Duisburg (Az

62 IN 167/02) hatte der Insolvenzverwalter erklärt, er sei im Interesse der

Gläubiger bestellt. Seine vornehmliche Aufgabe sei es, Wege zu finden, die

vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen.

Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin Babcock Borsig AG i.L. würden

nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet.

Der Erlös aus diesen Verwertungen müsse und würde zur Bedienung der ausstehenden

Forderungen der Gläubiger verwendet werden.

Diese Vorgänge seien für die Aktionäre ohne Bedeutung: Aktionäre seien

Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Alle

Maßnahmen, die vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt

gemacht würden, dienten ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Deshalb

könnten den Aktionären weder gegenwärtige noch zukünftig realisierte

Verwertungserlöse zu Gute kommen.

Verkaufserlöse würden in aller Regel auch keine Auswirkungen auf den Aktienkurs

haben. Die Aktionäre nähmen nicht am Verteilungsverfahren teil. Falls Aktionäre

evtl. durch Konkursverluste bei Aktien entstandene Vermögensverluste zur

Insolvenztabelle anmelden sollten, so seien diese rechtliche ohne Bedeutung und

würden bestritten werden. Nur Gläubiger könnten ihre Ansprüche zur

Insolvenztabelle anmelden. Auch könnten Anfragen von Aktionären zum

Verfahrensstand durch den Insolvenzverwalter nicht vertiefend beantwortet

werden, da Insolvenzverfahren nicht öffentliche Verfahren seien. Ausschließlich

Gläubiger seien Verfahrensbeteiligte.

Die Baden-Württembergische Wertpapierbörse, Stuttgart, hatte den

Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG i.L. mit Schreiben vom 25. August 2011

informiert, dass sie mit Ablauf des 29. April 2011 'die Preisermittlung im

Freiverkehr für die Aktien der Babcock Borsig AG' eingestellt hat.

Rückfragehinweis:

thomas SCHULZ

tsc.komm

Marienstraße 24

50825 Köln

fon 0171 868 64 82

fax 0321 212 726 78

mail tsc@tsc-komm.de

Emittent: Babcock Borsig AG

Duisburger Str. 375

D-46049 Oberhausen

Telefon: +49 (0) 208 833 0

FAX: +49 (0) 208 833 2519

Email: oeffentlichkeitsarbeit@bb-x.de

WWW: http://www.babcockborsig.de

Branche: Maschinenbau

ISIN: DE0006638349

Indizes:

Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:

Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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