😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Endspurt im Prozess gegen ehemalige BayernLB-Vorstände

Veröffentlicht am 20.08.2014, 05:48
Endspurt im Prozess gegen ehemalige BayernLB-Vorstände

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Prozess gegen die ehemaligen Vorstände der BayernLB steuert auf eine Entscheidung zu. Nach vier Wochen Sommerpause geht das Mammutverfahren gegen den ehemaligen Bankchef Werner Schmidt und fünf weitere Angeklagte an diesem Montag (25. August) weiter. Nach bisherigem Stand endet die Zeugenliste Ende September. Möglicherweise geht das Verfahren um den Fehlkauf der Hypo Alpe Adria aber auch schneller zu Ende.

Was wirft der Staatsanwalt den Ex-Vorständen vor?

Die Manager haben die österreichische Krisenbank Hypo Alpe Adria laut Anklage im Jahr 2007 nach dem Motto "Augen zu und durch" gekauft: Ohne die Risiken ausreichend abzusichern und viel zu teuer. Der BayernLB sollen sie damit einen Schaden von mehr als einer halben Milliarde Euro eingebrockt haben. Die Steuerzahler kostete die Übernahme am Ende noch viel mehr, weil die HGAA die BayernLB in größte Not stürzte und eine staatliche Rettung nötig machte. Vier der einstigen Manager sind zudem der Bestechung angeklagt, weil sie dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion gezahlt haben sollen, damit er dem Verkauf der HGAA zustimmt.

Wie könnte der Prozess ausgehen?

Eine Gefängnisstrafe für die einstigen Top-Manager ist nicht zu erwarten. Denn die Richter sahen von Anfang an kein strafbares Handeln der Manager bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria und dürften ihre Meinung nach der monatelangen Beweisaufnahme kaum geändert haben. Mehrere prominente Zeugen hatten die Vorstände in den höchsten Tönen gelobt und ihnen gewissenhafte Arbeit bescheinigt. Auch die Frage, ob der Kaufpreis für die HGAA mit 1,65 Milliarden Euro angesichts der bekannten Risiken zu hoch war, konnte vor Gericht nicht eindeutig geklärt werden.

Können die Angeklagten den Prozess gegen Geld beenden - so wie Ecclestone?

Es ist durchaus denkbar, dass der Prozess zumindest bei einzelnen Angeklagten wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Deren Höhe würde aber ganz sicher nicht die Dimension wie bei dem Formel-1-Chef Ecclestone mit 100 Millionen Dollar erreichen. Denn eine Geldauflage richtet sich stets nach dem Vermögen der Angeklagten

- und dieses hat bei den Ex-Vorständen der BayernLB wohl sehr viel

kleinere Dimensionen als bei Multimillionär Ecclestone. Mit Ausnahme von Ex-Finanzvorstand Michael Kemmer, der an der Spitze des Bundesverbandes deutscher Banken steht, hat zudem keiner der Angeklagten mehr ein öffentliches Amt. Denkbar wäre auch eine Absprache über das Strafmaß, ein sogenannter Deal. Aber auch Freisprüche - zumindest für einige der Angeklagten - sind nicht ausgeschlossen.

Warum dauert der Prozess überhaupt so lange?

Seit dem Beginn der Verhandlung im Januar wurden Dutzende Zeugen vernommen, Gutachten vorgetragen und tausende Dokumente gesichtet. Wegen Terminproblemen mussten mehrere Zeugenvernehmungen verschoben werden, darunter auch die des ehemaligen HGAA-Chefs Tilo Berlin. Er sollte eigentlich schon im März kommen, entschuldigte sich aber und will nun am 15. September aussagen. Vor der Sommerpause hatten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger über ein mögliches Ende in dem Prozess beraten: Einen Durchbruch gab es in dem Gespräch aber nicht. Offenbar haben die Verteidiger weiterhin eine andere Sichtweise auf den Prozess als die Staatsanwaltschaft. Wenn sich die Beteiligten aber doch noch einig werden, kann der Prozess sehr schnell zu Ende gehen.

Was haben die Angeklagten zu den Vorwürfen gesagt?

Die Angeklagten fühlen sich zu Unrecht verfolgt und haben ihre Unschuld beteuert. Aus heutiger Sicht sei der Kauf der HGAA zwar ein Fehler gewesen, aus damaliger Sicht habe die Bank aber Wachstumschancen für die BayernLB versprochen. "Ich stehe zu dieser Entscheidung", hatte Ex-Chef Schmidt gesagt.

Haben die Vorstände die HGAA wirklich zu teuer gekauft?

Darüber streiten die Gelehrten. Ein Gutachter hat vor Gericht bescheinigt, dass aus seiner Sicht ein niedrigerer Preis für die HGAA als die gezahlten 1,65 Milliarden Euro angemessen gewesen wäre. In einem Gegengutachten stellte ein anderer Gutachter die Methodik dieser Expertise allerdings infrage. Am 25. August sollen nochmals beide Gutachter zu ihren Arbeiten befragt werden. Mehrere Zeugen hatten vor Gericht geschildert, dass es grundsätzlich sehr schwierig sei, bei einem Unternehmenskauf den richtigen Preis zu finden, da bei jeder Übernahme auch strategische Überlegungen hineinspielten.mu

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.