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Entlastung bei 'kalter Progression' würde gering ausfallen

Veröffentlicht am 25.09.2014, 10:15
Entlastung bei 'kalter Progression' würde gering ausfallen

BERLIN (dpa-AFX) - Eine Entlastung der Steuerzahler durch einen Abbau der sogenannten kalten Progression würde in den kommenden Jahren relativ gering ausfallen. Das geht aus einer am Donnerstag bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor. Danach machen die "heimlichen Steuererhöhungen" durch das Zusammenspiel von Lohnerhöhungen, steigenden Steuersätzen und Preissteigerungen im Jahr 2015 für einen Steuerzahler durchschnittlich 60,20 Euro aus. Für 2016 beziffert das Finanzministerium den Effekt der kalten Progression durchschnittlich auf 72,34 Euro im Jahr.

"Die Steuermehrbelastungen aufgrund des Effekts der kalten Progression werden für das Jahr 2015 auf rund 2,4 Milliarden Euro und für das Jahr 2016 auf rund 2,9 Milliarden Euro geschätzt", heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben, über das zuvor das "Handelsblatt" berichtet hat. Die geschätzten Steuermehrbelastungen durch die "kalte Progression" für die Jahre 2013 und 2014 beliefen sich insgesamt auf rund eine Milliarde Euro. Grund dafür sei die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages.

Aktuell ist die "kalte Progression" kein Problem. Denn wegen der schon länger andauernden sehr niedrigen Preissteigerung kommt es nicht zu dem kritisierten Effekt. Die "kalte Progression" entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern an den Fiskus.sl

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