😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Entscheidung im Rechtsstreit über Yukos-Milliarden erwartet

Veröffentlicht am 27.07.2014, 14:49
Entscheidung im Rechtsstreit über Yukos-Milliarden erwartet

LONDON/DEN HAAG (dpa-AFX) - Im Milliardenstreit um die Zerschlagung des einstigen russischen Ölkonzerns Yukos von Michail Chodorkowski könnte es an diesem Montag zu einer Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichtshofes in Den Haag kommen. Die Kläger, eine Gruppe ehemaliger Großaktionäre von Yukos, fordern vom russischen Staat 100 Milliarden US-Dollar Entschädigung. Eine Entscheidung in Den Haag gilt insbesondere wegen des Ukraine-Konflikts als hochbrisant, der zu einer Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland geführt hat.

Nach Darstellung der Kläger ist es gemessen an der zur Debatte stehenden Summe das größte Schiedsgerichtsverfahren in der Geschichte. Die Kläger bezichtigen den Kreml, Yukos bewusst und mit Hilfe künstlich aufgeblasener Steuerforderungen zerschlagen zu haben

- aus ihrer Sicht de facto eine Enteignung. Aus russischer Sicht

haben sich die Yukos-Manager schwere Wirtschaftsstraftaten zuschulden kommen lassen.

Chodorkowski selbst wurde 2003 inhaftiert, kurz vor Weihnachten 2013 von Kremlchef Wladimir Putin überraschend begnadigt und danach freigelassen. Zum Kreis der Kläger gehört auch Platon Lebedew, der damals gemeinsam mit Chodorkowski inhaftiert wurde und inzwischen wie die meisten anderen aus dem Klägerkreis im Exil lebt.

Chodorkowski hat seine Anteile an Yukos einem Bericht der "Financial Times" zufolge an seinen früheren Vorstandskollegen Leonid Nevzlin übergeben, der ebenfalls zu den Klägern gehört und inzwischen die israelische Staatsangehörigkeit hat. Chodorkowski war wenige Tage nach seiner Freilassung aus russischer Lagerhaft im vergangenen Dezember nach Israel gereist, hatte den Besuch aber von einer Sprecherin als "privat" einstufen lassen.

Unklar blieb zunächst, inwiefern Russland an einen Spruch des Schiedsgerichtshofes gebunden ist. Die Kläger berufen sich in ihrer Argumentation auf die Energie-Charta von 1991. Diese hat Russland zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Beim Schiedsgerichtshof ist Russland bereits seit dem Jahr 1900 Mitglied. Nach Auffassung der Kläger könnte im Falle eines für sie positiven Schiedsspruchs russisches Staatseigentum außerhalb Russlands im entsprechenden Gegenwert gepfändet werden. Allerdings haben beide Seiten auch noch die Möglichkeit, den Schiedsspruch vor einem ordentlichen niederländischen Gericht anzufechten.e

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.