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EQS-Adhoc: Vantage Towers AG: Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrates über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (deutsch)

Veröffentlicht am 23.03.2023, 16:33
Aktualisiert 23.03.2023, 16:45
© Reuters

Vantage Towers (ETR:VTWRn) AG: Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrates über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

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EQS-Ad-hoc: Vantage Towers AG / Schlagwort(e): Anleihe/Firmenübernahme

Vantage Towers AG: Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrates über den

Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

23.03.2023 / 16:32 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Ad hoc-Meldung Vantage Towers AG:

* Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrates über den Abschluss eines

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§°291 ff. AktG

zwischen der Vantage Towers AG und der Oak Holdings GmbH mit einem

Barabfindungsangebot in Höhe von EUR°27,85 bzw. einer Ausgleichszahlung

in Höhe von EUR°1,60 brutto je Aktie.

* Vantage Towers AG wird seine sämtlichen ausstehenden

Inhaberschuldverschreibungen freiwillig vorzeitig zurückzahlen.

Düsseldorf, den 23. März 2023 - Nach dem Vollzug der Transaktion zwischen

Vodafone (LON:VOD) GmbH und dem Konsortium bestehend aus Global Infrastructure

Partners (GIP) und KKR (NYSE:KKR) (näher in Ad-hoc Mitteilung vom 9. November 2022

beschrieben) ("Transaktion") und des freiwilligen Übernahmeangebots hat der

Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats dem Abschluss eines Beherrschungs-

und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§°291 ff. AktG zwischen der Vantage

Towers AG als beherrschter Gesellschaft und der Oak Holdings GmbH als

herrschender Gesellschaft auf Basis eines zwischen den Parteien abgestimmten

Vertragsentwurfes zugestimmt. Die Oak Holdings GmbH wird demnach den

außenstehenden Aktionären anbieten, deren Aktien gegen Zahlung eines

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Abfindungsbetrages in bar nach §°305 AktG in Höhe von EUR°27,85 je Vantage

Towers AG Aktie zu erwerben. Die jährliche Ausgleichszahlung für die

außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG soll EUR°1,60 brutto (EUR°1,49 nach

Abzug der Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)) je Vantage

Towers AG Aktie betragen.

Die Beträge für Abfindung und Ausgleichszahlung im Entwurf des

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wurden auf Grundlage einer

gutachterlichen Stellungnahme über den Unternehmenswert der Vantage Towers

AG, erstellt von Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

Düsseldorf ("GT"), ermittelt. GT wurde als unabhängiger Gutachter von beiden

Vertragsparteien mit der Durchführung der Unternehmensbewertung der Vantage

Towers AG sowie der Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß § 305

AktG und der angemessenen Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG beauftragt. Die

Vertragsprüfung durch den gerichtlich bestellten gemeinsamen Vertragsprüfer,

I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ("Vertragsprüfer"),

dauert noch an. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer hat eine Abfindung

und eine Ausgleichzahlung in der vorbezeichneten Höhe als nach dem

gegenwärtigen Stand der Prüfung angemessen bestätigt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit

neben der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Oak Holdings GmbH der

Zustimmung der Hauptversammlung der Vantage Towers AG, über die im Rahmen

einer außerordentlichen Hauptversammlung voraussichtlich am 5. Mai 2023

beschlossen werden soll. Es ist beabsichtigt, den Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrag nach Zustimmung der Hauptversammlung der Vantage

Towers AG abzuschließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

bedarf zu seiner Wirksamkeit ferner der Eintragung in das Handelsregister.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie der

gemeinsame Bericht des Vorstands der Vantage Towers AG und der

Geschäftsführung der Oak Holdings GmbH zu dem Vertragsentwurf,

einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von GT sowie des

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Prüfberichts des Vertragsprüfers, werden zusammen mit der Einberufung zur

außerordentlichen Hauptversammlung der Vantage Towers AG veröffentlicht.

Es wird klargestellt, dass der geplante Abschluss des Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages unabhängig vom am 20. März 2023 angekündigten

Widerruf der Zulassung und Beendigung des Handels der Vantage Tower AG

Aktien (Delisting) im Anschluss an ein von Oak Holdings GmbH angekündigtes

Delisting-Erwerbsangebot verfolgt wird.

Darüber hinaus hat der Vorstand der Vantage Towers AG heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrates beschlossen, alle ausstehenden

Inhaber-Schuldverschreibungen im Nennbetrag von (i) EUR 750,00 Mio. mit

Fälligkeit zum 31. März 2025 (ISIN DE000A3H3J14), (ii) EUR 750,00 Mio. mit

Fälligkeit zum 31. März 2027 (ISIN DE000A3H3J22) und (iii) EUR 700,00 Mio.

mit Fälligkeit zum 31. März 2030 (ISIN DE000A3H3J30) unter Einhaltung der

Höchstkündigungsfrist von 60 Tagen gemäß § 4 (c)(i) und (d) der

Anleihebedingungen ("Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin") zu

kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen soll voraussichtlich in

der am 22. Mai 2023 beginnenden Woche erfolgen. Vantage Towers AG hat sich

die für die vorzeitige Rückzahlung aller drei Inhaber-Schuldverschreibungen

notwendigen Finanzierungsmittel gesichert. Die Kündigung wird den

Schuldverschreibungsinhabern gemäß § 11 der Anleihebedingungen unverzüglich

bekannt gemacht werden. Die Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen mit

Fälligkeit zum 31. März 2027 und zum 31. März 2030 werden, wie in den

Anleihebedingungen vorgesehen, am 31. März 2023 bedingungsgemäß geleistet.

Emittent:

Vantage Towers AG

Prinzenallee 11-13

40549 Düsseldorf

Deutschland

Ansprechpartner: Lie-Tin Wu

E-Mail: LieTin.Wu@vantagetowers.com

Website: www.vantagetowers.com

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf,

Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Hannover, Freiverkehr in München,

Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate

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ISIN(s): DE000A3H3LL2 (Aktie)

ISIN(s): DE000A3H3J14 (Schuldverschreibungen)

ISIN(s): DE000A3H3J22 (Schuldverschreibungen)

ISIN(s): DE000A3H3J30 (Schuldverschreibungen)

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23.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Vantage Towers AG

Prinzenallee 11-13

40549 Düsseldorf

Deutschland

E-Mail: lietin.wu@vantagetowers.com

Internet: https://www.vantagetowers.com/

ISIN: DE000A3H3LL2, DE000A3H3J14, DE000A3H3J22, DE000A3H3J30

WKN: A3H3LL, A3H3J1, A3H3J2, A3H3J3

Indizes: MDAX, TecDAX, FTSE Global Equities Mid-Cap, STOXX

Europe 600

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1590913

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1590913 23.03.

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