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EQS-News: 1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig (deutsch)

Veröffentlicht am 21.02.2024, 06:15
© Reuters

1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre verfassungswidrig

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EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Studie

1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio

zeigt: Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers

wäre verfassungswidrig

21.02.2024 / 06:14 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt:

Frequenzverlängerung ohne Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers wäre

verfassungswidrig

Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus in 2014 hat

Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes wieder vier Anbieter. 1&1

setzt als erster Netzbetreiber in Europa vollständig auf die neuartige

Open-RAN-Technologie - cloud-nativ, unabhängig von spezialisierten

Herstellern wie HUAWEI und bereit für Anwendungen in Echtzeit.

Um sein Netz wettbewerbsfähig zu betreiben und die Innovationskraft der

modernen Netzarchitektur auszuschöpfen, benötigt 1&1 wie jeder andere

Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Diese ist für die

zeitgemäße Versorgung von Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab Januar 2026

stehen im regulären Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen

zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur Verfügung.

In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA erstmals

anstatt der bisher üblichen Auktion eine sogenannte Verlängerung bestehender

Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom (ETR:DTEGn), Vodafone (LON:VOD) und Telefónica (ETR:O2Dn) erwogen.

1&1 als Neueinsteiger würde hingegen keinen Zugang zu weiteren Frequenzen

erhalten.

Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten Gutachtens des

renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters

Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio - " Frequenzzuteilung als

Verfassungsproblem - Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutz" -

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zeigen klar: Eine Verlängerung von Frequenzen allein zugunsten der

etablierten Netzbetreiber verstößt gegen Verfassungsrecht und würde 1&1

unrechtmäßig diskriminieren. Denn die Zuteilung von Frequenzen als knappes

Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist

verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller

Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz

verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem chancengerechten und

wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren.

"Aus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im

Jahr 2019 resultiert eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. Eine

Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne

Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des

Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen und wäre unter

mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrig", so Professor Udo Di Fabio.

Eine einseitige Verlängerung von Frequenznutzungsrechten an die etablierten

Netzbetreiber um fünf, respektive acht Jahre, wäre nicht lediglich als

Übergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das

Gutachten.

"Als vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und

Innovationen schaffen. Dafür benötigen wir wie jeder andere Netzbetreiber

eine angemessene Frequenzausstattung. Nur so sind wir in der Lage, unsere

Kunden marktgerecht zu versorgen und die Vorteile der neuartigen Open

RAN-Technologie auszuspielen", so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG. "Wir

stehen Alternativen zur erprobten Versteigerung offen gegenüber, solange wir

fair behandelt werden. Dass mit dem vorhandenen Funkspektrum auch in

Deutschland wieder vier Netze parallel betrieben werden können, zeigen alle

anderen großen europäischen Länder wie Großbritannien, Frankreich, Polen,

Spanien und Italien, in denen vier Mobilfunknetze Standard sind."

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in

Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG (ETR:UTDI).

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1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig

virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen

Open-RAN-Technologie.

Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das

Unternehmen Breitbandanschlüsse an, die zumeist auf dem deutschlandweiten

Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie Mehrwert-Anwendungen

wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV.

Während die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die

Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an.

Pressekontakt

Robin Schmidt

Mail: presse@1und1.de

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21.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: 1&1 AG

Elgendorfer Straße 57

56410 Montabaur

Deutschland

Telefon: +49 (0) 6181 - 412 218

Fax: +49 (0) 6181 - 412 183

E-Mail: ir@1und1.de

Internet: www.1und1.AG

ISIN: DE0005545503

WKN: 554550

Indizes: SDAX, TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

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