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EQS-News: DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest (deutsch)

Veröffentlicht am 11.03.2024, 18:27
Aktualisiert 11.03.2024, 18:30
© Reuters.

DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

^

EQS-News: Douglas GmbH / Schlagwort(e): Börsengang

DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

11.03.2024 / 18:27 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN

ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE,

VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE ODER EINE REGISTRIERUNG

ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.

Erster Handelstag für 21. März an Frankfurter Wertpapierbörse geplant

DOUGLAS Group legt Preisspanne für Börsengang fest

* Preisspanne auf 26,00 bis 30,00 Euro je DOUGLAS-Aktie festgelegt;

Angebot von bis zu rund 32,7 Millionen neu ausgegebenen Aktien

* Gesamtemissionserlös von bis zu 907 Millionen Euro angestrebt

* Bruttoemissionserlös für DOUGLAS aus neu ausgegebenen Aktien in Höhe

von rund 850 Millionen Euro angestrebt; endgültige Anzahl der

platzierten Aktien hängt vom finalen Angebotspreis ab; zusätzliche

Eigenkapitalzuführung der Altaktionäre von 300 Millionen Euro in die

Kapitalrücklage

* Zweitplatzierung aus bis zu rund 1,9 Millionen Aktien aus

Management-Equity-Programmen, damit Teilnehmer die Möglichkeit

bekommen, künftige Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem

Börsengang zu erfüllen

* Preisspanne würde einer Marktkapitalisierung von 2,8 bis 3,1 Milliarden

Euro entsprechen; erwarteter Streubesitz zwischen 29,3% und 31,8%

* Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 12. März 2024 und endet

voraussichtlich am 19. März 2024; erster Handelstag für den 21. März

2024 an der Frankfurter Börse geplant

* CVC Capital Partners und Familie Kreke bleiben auch nach Börsengang

indirekte Hauptaktionäre und werden im Börsengang keine Aktien abgeben

* Pamela Knapp und Georgia Garinois-Melenikiotou sollen zum ersten

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Handelstag neue Aufsichtsratsmitglieder werden

Düsseldorf, 11. März 2024 - Die DOUGLAS Group, Europas führender

Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty [1], hat gemeinsam mit dem

Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich

im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners

beraten werden und der Familie Kreke, die Preisspanne für die Aktien auf

26,00 bis 30,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisspanne würde einer

Marktkapitalisierung von 2,8 bis 3,1 Milliarden Euro entsprechen. Die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den

Prospekt für das öffentliche Angebot in Deutschland und die Börsennotierung

der DOUGLAS Group gebilligt.

Das Angebot umfasst insgesamt bis zu rund 34,6 Millionen Aktien und enthält

zwei Bestandteile:

1. Bis zu rund 32,7 Millionen neu ausgegebene Inhaberaktien ohne Nennwert

(Stückaktien; die "Primäraktien") und

2. Bis zu rund 1,9 Millionen bestehende Inhaberaktien ohne Nennwert

(Stückaktien; die "Sekundäraktien" und, zusammen mit den Primäraktien,

die "Angebotsaktien") aus der Beteiligung der Kirk Beauty International

S.A. (die "Abgebende Aktionärin") zur Abdeckung von

Steuerverpflichtungen von Teilnehmern der Management-Equity-Programme.

Der erwartete Streubesitz würde - abhängig von der endgültigen Anzahl der

platzierten Primäraktien und Sekundäraktien sowie dem endgültigen

Angebotspreis - zwischen 29,3% und 31,8% liegen (vor etwaigen

stabilisierenden Maßnahmen). Der erste Handelstag ist voraussichtlich am 21.

März 2024.

Sander van der Laan, CEO der DOUGLAS Group, sagte: "Zum Frühlingsbeginn im

vergangenen Jahr haben wir unsere neue Strategie ,Let it Bloom' vorgestellt

- exakt ein Jahr später planen wir nun den Börsengang an der Frankfurter

Wertpapierbörse. Dies zeigt, dass das Team DOUGLAS weiterhin großartige

Fortschritte erzielt hat und engagiert an der erfolgreichen

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Weiterentwicklung des Unternehmens arbeitet. Die DOUGLAS Group ist mit einem

sehr starken Geschäftsmodell und einer erfolgreichen Wachstumsstrategie in

einem attraktiven Markt hervorragend positioniert. Der mit dem Börsengang

verbundene Schuldenabbau wird unsere finanzielle Flexibilität erhöhen und

damit unsere künftige Entwicklung maßgeblich unterstützen."

Das Unternehmen strebt einen Emissionserlös von rund 850 Millionen Euro aus

dem Verkauf der Primäraktien an. Mit einer zusätzlichen

Eigenkapitalzuführung des Altaktionärs von 300 Millionen Euro in die

Kapitalrücklage werden somit Eigenkapitalzuflüsse von insgesamt etwa 1,15

Milliarden Euro erwartet. Sie werden zusammen mit verfügbaren Barmitteln und

dem Bruttozufluss von rund 1,3 Milliarden Euro aus dem neuen

1,6-Milliarden-Euro-Kreditvertrag der DOUGLAS Group (inklusive einer

ungezogenen revolvierende Kreditlinie von 0,3 Milliarden Euro) für die

vollständige Ablösung (Refinanzierung) der bestehenden

Finanzverbindlichkeiten verwendet, um die Verschuldung in der Bilanz weiter

abzubauen. Damit wird das zukünftige Wachstum des Unternehmens unterstützt.

Der Angebotszeitraum beginnt am 12. März 2024 und endet voraussichtlich am

19. März 2024. Die endgültige Anzahl der zu veräußernden Aktien wird auf

Basis des Orderbuchs voraussichtlich am oder um den 19. März festgelegt.

Im Rahmen von Management-Equity-Programmen haben sich die

Vorstandsmitglieder sowie aktuelle und ehemalige Führungskräfte der DOUGLAS

Group indirekt an der Gesellschaft beteiligt. Die MEPs werden nach der

Börsennotierung der Aktien abgewickelt, sodass die indirekten Anteile der

Teilnehmer in Aktien der DOUGLAS AG umgewandelt werden. Damit die Teilnehmer

mögliche zukünftige Steuerverpflichtungen aus der Abwicklung der MEPs

abdecken können, werden im Rahmen des Börsengangs bis zu rund 1,9 Millionen

Aktien als Zweitplatzierung verkauft.

Mit ihren Investments unterstreichen die Vorstandsmitglieder und Manager ihr

starkes Bekenntnis zum Unternehmen. Sie unterliegen künftig Beschränkungen

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bei der Weiterveräußerung ihrer Aktien und haben einer gestaffelten

Sperrfrist von bis zu zwei Jahren nach dem Börsengang zugestimmt. Zudem

haben die DOUGLAS Group und die indirekten Altaktionäre CVC Capital Partners

sowie die Familie Kreke (beide durch die Abgebende Aktionärin) eine übliche

Sperrfrist ("Lock-up") von 180 Kalendertagen ab dem ersten Handelstag

vereinbart.

Nach Abschluss des Börsengangs und der Abwicklung der MEPs werden

voraussichtlich zwischen 29,3% und 31,8% des Aktienkapitals der Gesellschaft

von neuen Aktionären gehalten, die am Börsengang teilnehmen. CVC Capital

Partners und die Familie Kreke werden ihre indirekten Beteiligungen

behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt zwischen 54,4% und 55,5% und

die Familie Kreke zwischen 10,2% und 10,4% des Aktienkapitals der

Gesellschaft hält. Die Vorstandsmitglieder werden zwischen 2,5% und 3,4% des

Aktienkapitals der Gesellschaft halten.

Citigroup und Goldman Sachs (NYSE:GS) agieren im Zusammenhang mit der geplanten

Transaktion als Joint Process Banks, Joint Global Coordinators und Joint

Bookrunner. Die Deutsche Bank (ETR:DBKGn), UBS (SIX:UBSG) und UniCredit (BIT:CRDI) wurden als zusätzliche

Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners mandatiert. BNP Paribas (ETR:BNPP), CVC

Capital Markets und Jefferies wurden ebenfalls zu Joint Bookrunners ernannt.

Intesa Sanpaolo (BIT:ISP), LBBW und RBI werden als zusätzliche Co-Lead Manager

fungieren.

Im Zuge des geplanten Börsengangs werden ab dem ersten Handelstag zwei neue

Mitglieder in den Aufsichtsrat der DOUGLAS AG berufen. Mit Pamela Knapp und

Georgia Garinois-Melenikiotou gewinnt die DOUGLAS Group zwei herausragende

Persönlichkeiten: Pamela Knapp ist Expertin auf dem Gebiet der

Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftswissenschaften und seit 2020 Kommissarin

in der Monopolkommission. Sie bringt Erfahrung aus mehreren Mandaten bei

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namhaften Unternehmen mit; zu ihren bisherigen beruflichen Stationen zählen

leitende Funktionen bei der Siemens AG (ETR:SIEGn) und die CFO-Position beim

Marktforschungsunternehmen GfK SE. Georgia Garinois-Melenikiotou hatte

Führungspositionen in den Bereichen Konsumgüter und Beauty inne. Sie ist als

Non-Executive Board Member für verschiedene internationale Unternehmen und

Organisationen wie die MIT Sloan School of Management tätig und verfügt über

langjährige Erfahrung in der FMCG- und Beauty-Branche, nachdem sie zuvor in

leitenden Positionen für Johnson & Johnson (NYSE:JNJ) und Estée Lauder tätig war.

Weitere Informationen zum Börsengang sind im IR-Bereich der DOUGLAS Group

Website verfügbar.

Über die DOUGLAS Group

Die DOUGLAS Group ist mit ihren Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und

Niche Beauty der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa.

Die DOUGLAS Group inspiriert ihre Kund*innen, ihre eigene Art von Schönheit

zu leben, indem sie ein einzigartiges Sortiment online und in rund 1.850

Geschäften anbietet. Die DOUGLAS Group ist der Partner der Wahl für Brands (NYSE:BBWI)

und bietet ein ausgewähltes Sortiment exklusiver Marken sowie eigener

Unternehmensmarken. Das Sortiment umfasst Düfte, Make-up, Hautpflege,

Haarpflege, Accessoires sowie Beauty-Dienstleistungen. Die Stärkung der

erfolgreichen Omnichannel-Positionierung und die konsequente

Weiterentwicklung des Kund*innenerlebnisses stehen im Mittelpunkt der

Unternehmensstrategie ,Let it Bloom - DOUGLAS 2026'. Das erfolgreiche

Geschäftsmodell stützt sich auf das Omnichannel-Angebot, die führenden

Marken und die Datenkompetenz der DOUGLAS Group. Im Geschäftsjahr 2022/23

erwirtschaftete die DOUGLAS Group einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro und

beschäftigte europaweit rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für weitere Informationen besuchen Sie die DOUGLAS Group Website.

Pressekontakt DOUGLAS Group

Peter Wübben

SVP Group Communications & Sustainability

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Telefon: +49 211 16847 6644

E-Mail: pr@douglas.de

Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group

Stefanie Steiner

Director Investor Relations and M&A

Telefon: +49 211 16847 8594

E-Mail: ir@douglas.de

Wichtige Information

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein

Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den

Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der

Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter

https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt "Börsengang" kostenlos zur

Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als

Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten

Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden

Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den

Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer

Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung

verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die

Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des

eingesetzten Kapitals.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an

irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,

Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw.

in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich

wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung

anzusehen.

Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten

ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung

oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer

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Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of

Columbia (die "Vereinigten Staaten"), bestimmt. Die Informationen in dieser

Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein

Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der

DOUGLAS AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden

nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung

(der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder

einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen

nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft,

weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder

indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies

geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des

Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den

Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils

in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates

oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein

öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die

in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada,

Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada,

Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft

noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der

Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme

Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und

gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der

Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,

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die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung

(Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des

European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des

Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in

Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der

jeweils gültigen Fassung (die "Verordnung") fällt, oder (ii) vermögende

Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen

(alle diese Personen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Im

Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante

Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf

der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich

darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese

Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird

nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person

als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

Diese Bekanntmachung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu

enthalten, die zur Beurteilung des Unternehmens und/oder seiner Finanzlage

erforderlich sind, und unterliegt in ihrer Gesamtheit insbesondere dem

Vorbehalt der Änderung, Überarbeitung, Überprüfung, Korrektur,

Vervollständigung und Aktualisierung. Niemand der DOUGLAS AG, Kirk Beauty

International S.A. (die "Abgebende Aktionärin"), Citigroup Global Markets

Europe AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, Deutsche Bank Aktiengesellschaft,

UBS AG London Branch, UniCredit Bank GmbH, BNP PARIBAS, Jefferies GmbH, CVC

Capital Markets S.à r.l., Intesa Sanpaolo S.p.A., Landesbank

Baden-Württemberg und Raiffeisen Bank International (VIE:RBIV) AG (zusammen die

"Banken") und zusammen mit DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin, die

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"Personen"), oder einer der jeweiligen Geschäftsführer, leitenden

Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter,

verbundenen Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen darf

Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die Bekanntmachung

zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem Empfänger dieser

Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu verschaffen, die sich

im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme der

Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften

erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt keine Anlage-, Rechts-,

Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar.

Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die

nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr

übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben

oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder

im Namen der DOUGLAS AG, des Unternehmens oder einer Person autorisiert

wurden.

Bestimmte Daten zur Marktpositionierung des Unternehmens, die in dieser

Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In

Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen

erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als

zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,

Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser

Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen

zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen

Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne

Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnt die DOUGLAS AG

ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese

Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten

gesetzt werden.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die

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aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die

finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie

"beabsichtigen", "erwarten", "antizipieren", "können", "glauben", "planen",

"schätzen" und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger

Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische

Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch

unbekannte Risiken und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen

und Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine

zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen Ergebnisse

können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Banken

und die mit ihnen verbundenen Unternehmen schließen ausdrücklich jede

Verpflichtung aus, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es

aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen

Gründen.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen erheben keinen

Anspruch auf Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder

Überprüfung unterzogen. Diese Bekanntmachung enthält bestimmte zusätzliche

oder alternative Kennzahlen für die operative und finanzielle Leistung, die

nicht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting

Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS"), oder

dem deutschen Handelsgesetzbuch und den deutschen Grundsätzen

ordnungsgemäßer Buchführung berechnet werden und die als

Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen zu betrachten wären. Diese

Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit ähnlich

bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sollten nicht

als Alternative zu anderen Finanzkennzahlen verstanden werden, die nach IFRS

oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet

werden. Die Verwendung solcher Kennzahlen ist mit wesentlichen

Einschränkungen verbunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich

nicht übermäßig auf die hierin enthaltenen Non-IFRS-/Non-GAAP-Kennzahlen und

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-Verhältnisse verlassen sollten.

Bestimmte Zahlen, einschließlich Finanz- und Marktdaten, die in dieser

Bekanntmachung enthalten sind, wurden gerundet, und es ist möglich, dass

sich die entsprechenden Summen aufgrund von Rundungen nicht auf 100%

aufaddieren.

Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien

DOUGLAS AG (das "Angebot") ausschließlich für die DOUGLAS AG und die

Abgebende Aktionärin und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen

in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber

niemandem außer der DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich

sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt

wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser

Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige

Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen

verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln,

Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft

solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit

verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig

behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf

eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt,

sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die

Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den

Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an

bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch

die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf

eigene Rechnung handeln, umfassen.

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Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen

Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren

Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit

zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die

Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder

Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu

gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.

Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen,

Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden

Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich

oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine

Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder

Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob

Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer

Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder

verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in

visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur

Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art

und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts

ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman

Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach

geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5

Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den

Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab,

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den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des

Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag

beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an

der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich

des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime

Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am

21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der

"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem

höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der

Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen

abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt,

Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht

jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner

Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine

Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden.

Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt

werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange,

Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige

Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit

ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden

Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb

des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch

Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager

noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter

Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu

Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder

Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser

Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder

Vollständigkeit verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über

Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)

Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen") und unter Ausschluss jeglichen

vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein

Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)

mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die

Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im

Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über

alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die

"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten

Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger

können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen

Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und

keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger

geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen

und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen

Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu

beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle

Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die

Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,

gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf

das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der

Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an

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einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren,

diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese

vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung

hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete

Vertriebskanäle festzulegen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im

Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse

(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst

werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und

zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der

Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen

werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann

einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten

Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung

ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die

Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt

keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl

sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem

professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende

Person beraten lassen.

[1] Basierend auf der Position der DOUGLAS Group in seinen fünf größten

Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen

zusammengenommen. Quelle: Analyse OC&C (2024)

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11.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Douglas GmbH

Luise-Rainer-Str. 7-11

40235 Düsseldorf

Deutschland

ISIN: XS2326497802

WKN: A3H3J7

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart; Dublin

EQS News ID: 1856055

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1856055 11.03.

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Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
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