LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ungarn darf nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts Schnaps für den Hausgebrauch nicht komplett von der Steuer befreien. Erlaubt sei nur eine 50-prozentige Steuerbefreiung, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg mit. (Rechtssache C-115/13)
Ungarns rechtskonservativer Regierungschef Viktor Orban hatte 2010 als eine der ersten Amtshandlungen erlaubt, dass die Ungarn jährlich 50 Liter ihres Nationalgetränks Palinka steuerfrei für den Hausgebrauch brennen dürfen. Das entspricht einem alten Brauchtum. Palinka wird aus Aprikosen oder Pflaumen hergestellt.
Die EU-Kommission hatte das Prozedur gegen Budapest in Gang gebracht. Die Klage vor dem EuGH war die letzte Stufe in dem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags. Ungarn muss nun seine Steuerregeln entsprechend anpassen.P/stb