😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

EuGH stärkt Zeitarbeiter bei Berechnung von Überstunden-Zuschlägen

Veröffentlicht am 13.01.2022, 11:58
© Reuters.

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Zeitarbeitern bei der Berechnung von Zuschlägen für Überstunden gestärkt. Regelungen in Tarifverträgen, nach denen genommener bezahlter Jahresurlaub bei der Kalkulation von Mehrarbeitszuschlägen nicht berücksichtigt wird, verstoßen gegen EU-Recht, wie aus einem Urteil des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg vom Donnerstag hervorgeht (Rechtssache C-514/20).

Hintergrund ist ein Streit um den Manteltarifvertrag für Zeitarbeit in Deutschland, der vom Landesarbeitsgericht Hamm bis vor das Bundesarbeitsgericht ging. Der Tarifvertrag sieht vor, dass in Monaten mit 23 Arbeitstagen ab einer geleisteten Arbeitszeit von mehr als 184 Stunden ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent gezahlt wird. Unter die geleisteten Stunden fallen jedoch nur tatsächlich erbrachte Stunden, aber nicht die Urlaubszeit. Ein Leiharbeiter klagte dagegen. Er hatte im August 2017 an 13 Tagen gearbeitet und für die verbleibenden 10 Arbeitstage bezahlten Urlaub genommen. Der EuGH stellte sich nun hinter den Arbeitnehmer - auch, wenn im konkreten Fall noch das Bundesarbeitsgericht entscheiden muss. Die Richter in Luxemburg betonten, dass die fragliche Regelung den Arbeitnehmer davon abhalten könne, in dem Monat, in dem er Überstunden gemacht habe, bezahlten Urlaub zu nehmen. Jedoch sei das Ziel des Rechts auf bezahlten Jahresurlaub, dass der Arbeitnehmer Zeit zu Erholung habe, um seine Sicherheit und seine Gesundheit zu schützen. Jede Praxis oder Unterlassung eines Arbeitgebers, die Arbeitnehmer davon abhalten könne, bezahlten Jahresurlaub zunehmen, verstoße gegen dieses Ziel.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.