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EU-Kommission will hohes Strafmaß bei Sanktionsverstößen

Veröffentlicht am 02.12.2022, 16:39
Aktualisiert 02.12.2022, 16:45
© Reuters.

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wer gegen EU-Sanktionen verstößt oder hilft, diese zu umgehen, soll in besonders schweren Fällen mit langer Haft bestraft werden können. Der Strafrahmen sollte nicht unter fünf Jahren Haft enden, wie am Freitag die EU-Kommission in Brüssel erklärte. Den Vorschlag legte die Kommission auf Wunsch der Mitgliedstaaten vor, damit Sanktionsverstöße künftig EU-weit einheitlich geahndet werden. Bislang gibt es in den EU-Ländern unterschiedliche Definitionen, was als Verstoß gegen die Strafmaßnahmen gilt und welche Strafen drohen.

In der Mitteilung heißt es weiter, dass etwa sanktionierte russische Oligarchen manchmal versuchten, Vermögen zu verstecken, indem sie etwa sanktioniertes Eigentum auf einen nicht sanktionierten Dritten übertrügen. Solche Sanktionsumgehungen sollen nun auf EU-Ebene geregelt werden, wodurch sie auf eine Stufe mit Vergehen wie Terrorismus, Menschen- und Waffenhandel gestellt würden. Das werde die Ermittlung, Verfolgung und Bestrafung solcher Verstöße in allen Mitgliedstaaten erleichtern, so die EU-Kommission.

Konkret will die Kommission vorgeben, dass bei schwersten Verstößen von Einzelpersonen der Strafrahmen nicht unter fünf Jahren Haft endet. Sprich: EU-Staaten könnten für diese Verstöße beispielsweise eine Strafe von einem Jahr bis fünf Jahre Gefängnis festlegen. Theoretisch ist aber auch eine Höchststrafe von acht oder mehr Jahren möglich. Die Höchststrafe darf aber nicht unter fünf Jahren liegen. Zudem sind auch Maßnahmen gegen juristische Personen wie Firmen oder Vereine vorgesehen. Ihnen drohten Bußgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Als Beispiele für solche Straftaten wird unter anderem die Bereitstellung von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Einrichtungen genannt. Darüber hinaus soll auch auf dieser Liste etwa auch das Unterlassen des Einfrierens von Geldern sanktionierter Personen und Organisationen stehen sowie die Ermöglichung der Einreise von Menschen auf der EU-Sanktionsliste in die Union.

Die EU-Länder müssten die Vorschläge der Kommission noch in nationales Recht umsetzen. Hierzu sei in diesem Fall aber eine besonders kurze Frist von sechs Monaten vorgesehen. Üblich seien zwei Jahre, sagte ein Sprecher der EU-Kommission. Europaparlament und EU-Staaten müssen den Vorschlag zudem noch final aushandeln.

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