LUXEMBURG (dpa-AFX) - Bei der Vergabe von eu-Internetadressen sind europäische Unternehmen gegenüber Firmen außerhalb der EU bevorzugt zu behandeln. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-376/11). Es folgte damit der Klage eines belgischen Optikunternehmens, das eine Internet-Adresse haben wollte, die bereits an eine US-Firma vergeben war.
Seit 2006 gibt es Top-Level-Domains (TLD), also Internetadressen der obersten Ebene, mit der Endung .eu. Während einer mehrmonatigen 'Sunrise'-Periode konnten damals öffentliche Stellen oder in der Europäischen Union beheimatete Firmen bevorzugt eine Adresse bei der Vergabestelle Eurid beantragen. Erst danach kamen Privatleute zum Zug. Im konkreten Fall hatte die amerikanische Firma Walsh Opticals, die Kontaktlinsen und andere Sehhilfen verkauft, die Adresse lensworld.eu über eine belgische Firma beantragen lassen./hrz/DP/stw
Seit 2006 gibt es Top-Level-Domains (TLD), also Internetadressen der obersten Ebene, mit der Endung .eu. Während einer mehrmonatigen 'Sunrise'-Periode konnten damals öffentliche Stellen oder in der Europäischen Union beheimatete Firmen bevorzugt eine Adresse bei der Vergabestelle Eurid beantragen. Erst danach kamen Privatleute zum Zug. Im konkreten Fall hatte die amerikanische Firma Walsh Opticals, die Kontaktlinsen und andere Sehhilfen verkauft, die Adresse lensworld.eu über eine belgische Firma beantragen lassen./hrz/DP/stw