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Euro-Rettungschirm: EU-Gericht muss Eilbedürftigkeit entscheiden

Veröffentlicht am 14.08.2012, 15:22
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg liegt die Klage eines irischen Abgeordneten gegen den Euro-Rettungsschirm ESM vor. Gerichtspräsident Vassilios Skouris hat bisher aber noch nicht über einen Antrag auf Eilbedürftigkeit des Verfahrens entschieden. Dies bestätigte ein Sprecher des höchsten EU-Gerichts am Dienstag in Luxemburg.

Der irische Supreme Court hatte die Klage des unabhängigen irischen Abgeordneten Thomas Pringle am 3. August an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Pringle argumentiert, der dauerhafte Rettungsfonds ESM verstoße gegen EU-Recht. Zugleich hatte der Supreme Court die Eilbedürftigkeit eines EuGH-Urteils beantragt. Normalerweise dauert ein solches Verfahren etwa 16 Monate. Wird es als eilbedürftig eingestuft, so könnte ein Urteil in fünf bis sechs Monaten erwartet werden. Der Sprecher sagte, es stehe noch nicht fest, wann Skouris über die Eilbedürftigkeit entscheide./eb/DP/hbr

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