n BRÜSSEL (dpa-AFX) - Westfälischer Pumpernickel muss künftig auch wirklich aus Westfalen kommen, um diesen Namen tragen zu dürfen. Das Brot trägt nun ein Gütesiegel, das es vor Nachahmern schützen soll, wie die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte. Dazu muss es entweder aus Westfalen kommen, dort verarbeitet oder hergestellt worden sein.
Das spezielle Verfahren gebe es außerhalb Westfalens nur ganz vereinzelt, hieß es im Antrag für das Schutzsiegel. Von den meisten anderen Brotsorten unterscheide sich der Westfälische Pumpernickel schon dadurch, dass er mindestens 16 Stunden in Dampfbackkammern oder im Etagenofen gebacken werde. Durch diesen Prozess entstünde der "typische herb-süße Geschmack sowie die dunkelbraune, fast schwarze Krumenfarbe".
Mit dem Gütesiegel "geschützte geografische Angabe" (g.g.A) will die EU traditionelle landwirtschaftliche Erzeugnisse aus bestimmten Herkunftsgebieten bewahren.tb
nn