😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

EU-Staaten stimmen Quote für mehr Frauen in Aufsichtsräten zu

Veröffentlicht am 17.10.2022, 12:16
© Reuters.
DE40
-

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben einer Regelung zugestimmt, die für mehr Frauen an der Spitze börsennotierter Unternehmen in der Europäischen Union sorgen soll. Damit bestätigten sie am Montag einen Kompromiss, den Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments zuletzt nach jahrelanger Blockade erzielt hatten. "Die positiven Auswirkungen der Maßnahmen werden sicherlich auf allen Ebenen der Volkswirtschaften spürbar sein", sagte der tschechische Arbeitsminister Marian Jurecka am Montag, dessen Land derzeit den rotierenden Vorsitz der EU-Staaten innehat.

Konkret sollen die Staaten ab 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen bis dahin mindestens 40 Prozent der Mitglieder von Aufsichtsräten Frauen sein, wie aus einer Mitteilung der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht. Oder: "Wenn Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktoren anzuwenden, würde das Ziel 33 Prozent aller Direktorenpositionen bis 2026 betragen."

Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Säßen in einem entsprechenden Gremium also deutlich mehr Frauen als Männer, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell muss auch das Europaparlament der Einigung noch einmal zustimmen, was als Formalie gilt.

Maßgeblich für die Einigung auf EU-Ebene war auch der Regierungswechsel in Deutschland. Unter Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stand Deutschland einer Einigung noch im Weg. Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln bereits vor rund zehn Jahren vorgeschlagen.

In Deutschland selbst lag der Frauenanteil in den Führungsgremien der 160 Firmen der Dax -Familie sowie weiterer 23 im regulierten Markt notierter, paritätisch mitbestimmter Unternehmen Ende April bei 14,7 Prozent, wie aus dem aktuellen Women-on-Board-Index (WoB/Frauen-im-Vorstand) der Organisation "Frauen in die Aufsichtsräte" (Fidar) hervorgeht. In Aufsichtsräten lag der Wert bei 33,5 Prozent. Hier schreibt ein seit 2015 geltendes Gesetz eine Quote von 30 Prozent für die rund 100 größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vor.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.