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Ex-Audi-Chef Stadler legt Revision ein

Veröffentlicht am 04.07.2023, 14:51
Aktualisiert 04.07.2023, 15:00
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Verteidiger des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler und seiner beiden Mitangeklagten haben überraschend Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte sie wegen Betrugs im Dieselabgasskandal zu Bewährungsstrafen und Geldzahlungen verurteilt.

Im Falle von Stadler und dem Ingenieur P. hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht bereits im Prozess auf die dann ausgesprochenen Strafen verständigt. Stadlers Anwalt Thilo Pfordte hatte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag vergangener Woche zufrieden geäußert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe.

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.

Die Staatsanwaltschaft legte nur gegen das Urteil gegen den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, Revision ein. Sie hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400 000 Euro verurteilt.

Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden. Er und P. veranlassten die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße.

Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Revisionsbegründung, wie Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte. Anschließend werden die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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