😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Ex-Audi-Chef Stadler muss vor Gericht Farbe bekennen

Veröffentlicht am 25.04.2023, 05:50
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Strafprozess gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler um geschönte Abgaswerte bei Dieselautos wird am Dienstag (9.15 Uhr) eine entscheidende Weichenstellung erwartet. Das Landgericht München hat Stadler und dem früheren Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, bei vollen Geständnissen Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt. Jetzt müssen sie sagen, ob sie das Angebot annehmen.

Stadler und Hatz haben bisher ihre Unschuld beteuert. Der langjährige Vorstandsvorsitzende argumentierte bislang, er sei von seinen Technikern hinters Licht geführt worden. Die Kammer kam in dem schon zweieinhalb Jahre dauernden Prozess aber zu der Einschätzung, dass Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben dürfte, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte der Sache auf den Grund gehen, die Tricksereien abstellen und die Handelspartner informieren müssen. Stattdessen habe er den Verkauf der Autos weiter geduldet. Daher komme für Stadler eine Freiheitsstrafe wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht.

Der frühere Audi-Motorenchef und Porsche-Technikvorstand Hatz hat bisher argumentiert, die Manipulationen seien erst nach seinem Wechsel im VW-Konzern erfolgt. Dagegen kam die Kammer zu dem vorläufigen Ergebnis, er habe die Ausgestaltung der Software veranlasst, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit konnte sich der Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung sparen.

Zwei mitangeklagte Audi-Ingenieure hatten bereits volle Geständnisse abgelegt. Das Verfahren gegen einen der beiden, der von Anfang an als Kronzeuge aufgetreten war, wurde vor drei Wochen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft hatten den Verfahrensstand und den möglichen Fortgang vergangene Woche in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen erörtert. Am Dienstag will der Vorsitzende Richter Stefan Weickert den Inhalt des Gesprächs offenlegen und die Stellungnahmen der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft dazu hören. Dabei dürfte auch die Höhe der möglichen Geldauflagen bei einer Bewährungsstrafe eine wichtige Rolle spielen. Das Urteil könnte nach bisheriger Planung im Juni verkündet werden.

Stadler, Hatz und der mitangeklagte Ingenieur hatten mehrere Monate in U-Haft gesessen. Der erste Strafprozess zum Dieselskandal in Deutschland begann schon im September 2020.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.