FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Europäische Zentralbank (EZB) ändert ihre Regeln im Refinanzierungsgeschäft mit staatlich garantierten Bankanleihen. Ab März 2015 will die EZB von Banken begebene Anleihen nicht mehr als Sicherheit für Zentralbankgeld annehmen, die ungedeckt und mit einer Staatsgarantie unterlegt sind. Dies teilte die EZB am Freitag in Frankfurt mit. Verboten wird dann auch sein, gedeckte Anleihen (Covered Bonds) als Sicherheit einzureichen, die mit staatlich garantierten Bankanleihen unterlegt sind.
Die EZB hatte die Verwendung derartiger Papiere als Pfand im Sommer 2012 der Höhe nach begrenzt. Die EZB ändert zudem per sofort das Verfahren bis März 2015. Demnach dürfen die nationalen Notenbanken staatsgarantierte Bankanleihen nur dann als Sicherheit ablehnen, wenn sie von dem Institut selbst begeben worden sind und das Rating der Papiere nicht den EZB-Vorgaben genügt./bgf/hbr
Die EZB hatte die Verwendung derartiger Papiere als Pfand im Sommer 2012 der Höhe nach begrenzt. Die EZB ändert zudem per sofort das Verfahren bis März 2015. Demnach dürfen die nationalen Notenbanken staatsgarantierte Bankanleihen nur dann als Sicherheit ablehnen, wenn sie von dem Institut selbst begeben worden sind und das Rating der Papiere nicht den EZB-Vorgaben genügt./bgf/hbr