FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn muss sich laut einem Medienbericht einer verschärften Aufsicht durch die Wettbewerbsbehörden stellen. Die Bundesnetzagentur soll künftig die Trassenpreise, welche die Bahn von allen Eisenbahnunternehmen verlangt, vorab genehmigen, wie die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (Mittwochausgabe) aus dem Vorschlag für das neue Eisenbahnregulierungsgesetz zitiert. Danach soll die Bahn in Zukunft ihre Kosten im Detail darlegen. Auf dieser Basis prüft dann die Netzagentur, ob die Trassenentgelte zu hoch sind. Überhöhte Preise gingen vor allem zu Lasten der Wettbewerber des einstigen Monopolisten.
Über das Ausmaß der neuen Bahn-Regulierung streiten Verkehrs- und Wirtschaftsministerium dem Bericht zufolge schon seit Monaten. Nach einigen Nachbesserungen steht die Ressortabstimmung aber nun kurz vor dem Abschluss. Anders als ursprünglich geplant, soll es nun eine sogenannte Anreizregulierung geben. Sie soll für den Netzbetreiber Anreize zu Kostensenkungen schaffen. Die Bahn kann nur die Kosten einer 'effizienten Leistungserbringung' zur Basis ihrer Kalkulation machen, nicht alle tatsächlichen Kosten ohne Rücksicht auf einen sparsamen Mitteleinsatz.
Umstritten ist dem Bericht zufolge weiterhin die Frage, welche Kosten der Bahn in der Entgeltregulierung überhaupt überprüft werden sollen. Das Bauministerium will verhindern, dass die Bundesmittel für den Aus- und Neubau des Netzes (derzeit 1,4 Milliarden Euro im Jahr) sowie für die Instandhaltung (2,5 Milliarden Euro) von der Netzagentur einem Effizienztest unterzogen werden, da dies das Eisenbahnbundesamt und der Bundesrechnungshof erledigen. Damit würden allerdings 70 Prozent der Investitionskosten der Beurteilung der Wettbewerbshüter entzogen./fn/kja
Über das Ausmaß der neuen Bahn-Regulierung streiten Verkehrs- und Wirtschaftsministerium dem Bericht zufolge schon seit Monaten. Nach einigen Nachbesserungen steht die Ressortabstimmung aber nun kurz vor dem Abschluss. Anders als ursprünglich geplant, soll es nun eine sogenannte Anreizregulierung geben. Sie soll für den Netzbetreiber Anreize zu Kostensenkungen schaffen. Die Bahn kann nur die Kosten einer 'effizienten Leistungserbringung' zur Basis ihrer Kalkulation machen, nicht alle tatsächlichen Kosten ohne Rücksicht auf einen sparsamen Mitteleinsatz.
Umstritten ist dem Bericht zufolge weiterhin die Frage, welche Kosten der Bahn in der Entgeltregulierung überhaupt überprüft werden sollen. Das Bauministerium will verhindern, dass die Bundesmittel für den Aus- und Neubau des Netzes (derzeit 1,4 Milliarden Euro im Jahr) sowie für die Instandhaltung (2,5 Milliarden Euro) von der Netzagentur einem Effizienztest unterzogen werden, da dies das Eisenbahnbundesamt und der Bundesrechnungshof erledigen. Damit würden allerdings 70 Prozent der Investitionskosten der Beurteilung der Wettbewerbshüter entzogen./fn/kja