BERLIN (dpa-AFX) - Sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter werden künftig einer Finanzaufsicht unterworfen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Richtlinie für die Verwalter alternativer Investmentfonds und setzte damit einen weiteren Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Für den Investmentfondsbereich werde damit ein Beschluss der G20 umgesetzt, 'nachdem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf', teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Das Gesetz betreffe sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und semiprofessionelle Anleger, teilte das Ministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) weiter mit. Verwalter alternativer Investmentfonds werden danach einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen. Sie müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten und über besondere Sachkenntnis verfügen und zuverlässig sein. Die Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt.
Neben offenen Immobilienfonds und hochriskanten Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Im Sinne des Anlegerschutzes werden im Gesetzentwurf zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds gestellt, die an Kleinanleger vertrieben werden. Solche sogenannten Publikumsfonds werden unter anderem Anlegebeschränkungen unterzogen. Bei offenen Publikumsfonds werden im wesentlichen die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes übernommen./rm/DP/zb
Das Gesetz betreffe sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und semiprofessionelle Anleger, teilte das Ministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) weiter mit. Verwalter alternativer Investmentfonds werden danach einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen. Sie müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten und über besondere Sachkenntnis verfügen und zuverlässig sein. Die Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt.
Neben offenen Immobilienfonds und hochriskanten Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Im Sinne des Anlegerschutzes werden im Gesetzentwurf zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds gestellt, die an Kleinanleger vertrieben werden. Solche sogenannten Publikumsfonds werden unter anderem Anlegebeschränkungen unterzogen. Bei offenen Publikumsfonds werden im wesentlichen die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes übernommen./rm/DP/zb