PARIS (dpa-AFX) - Die neue französische Regierung erhöht trotz hoher Arbeitslosigkeit den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze soll im Juli um zwei Prozent auf rund 9,40 Euro pro Stunde angehoben werden. Dies entspreche einer Steigerung deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 1,4 Prozent, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag in Paris mit. Die bislang letzte 'echte' Erhöhung gab es 2006.
Die konservative Opposition und Arbeitgebervertreter kritisierten die Ankündigung. Sie befürchten, dass eine Mindestlohnerhöhung vor allem kleine Unternehmen zum Stellenabbau zwingen könnte. Die Erwerbslosenquote in Frankreich liegt schon heute rund doppelt so hoch wie in Deutschland. Zudem blieb das Wirtschaftswachstum zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Frankreich zählt international zu den Vorreitern beim Thema allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. In Deutschland existieren bislang lediglich verbindliche Vereinbarungen für einzelne Wirtschaftszweige und Berufe. Die Gewerkschaften fordern seit längerem einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde./aha/DP/jkr
Die konservative Opposition und Arbeitgebervertreter kritisierten die Ankündigung. Sie befürchten, dass eine Mindestlohnerhöhung vor allem kleine Unternehmen zum Stellenabbau zwingen könnte. Die Erwerbslosenquote in Frankreich liegt schon heute rund doppelt so hoch wie in Deutschland. Zudem blieb das Wirtschaftswachstum zuletzt deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Frankreich zählt international zu den Vorreitern beim Thema allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. In Deutschland existieren bislang lediglich verbindliche Vereinbarungen für einzelne Wirtschaftszweige und Berufe. Die Gewerkschaften fordern seit längerem einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde./aha/DP/jkr