PARIS (dpa-AFX) - Beim Kauf zahlreicher französischer Aktien wird seit diesem Mittwoch eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Sitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.
Eine weitere neue Steuer in Höhe in Höhe von 0,01 Prozent erhebt Frankreich auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Unternehmens- und Staatsanleihen an sich werden vorerst nicht besteuert. Die neue Abgaben soll jährlich einen Milliardenbetrag in den Staatshaushalt spülen./aha/DP/zb
Eine weitere neue Steuer in Höhe in Höhe von 0,01 Prozent erhebt Frankreich auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Unternehmens- und Staatsanleihen an sich werden vorerst nicht besteuert. Die neue Abgaben soll jährlich einen Milliardenbetrag in den Staatshaushalt spülen./aha/DP/zb