BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bei künftigen staatlichen Bankenrettungen drohen Gläubigern der Institute einem Bericht zufolge schwere Verluste. Die EU will den mit der Abwicklung der Geldhäuser beauftragten Behörden die Möglichkeit geben, Forderungen von Investoren wenn nötig komplett in den Wind zu schreiben, schreibt die 'Financial Times Deutschland' (Donnerstag) unter Berufung auf einen Entwurf von Binnenmarktkommissar Michel Barnier für neue EU-Regeln. Im Notfall sollten staatlichen Bankenretter neben Nachranganleihen auch vorrangige Schuldtitel einbeziehen. Vorranganleihen werden im Insolvenzfall zuerst bedient. Zudem sollen die Behörden laut Zeitung Anleihen in Aktien umwandeln oder auch Aktien einziehen können.
Mit dem Vorstoß strebt Barnier eine Wende an. Bisher trugen vor allem die Steuerzahler die Kosten für Rettungsaktion und nicht die, die vorher Gewinne gemacht haben. Inhaber von Anleihen hatten in der Finanzkrise etwa kaum Verluste erlitten. Sie sollten nun künftig ebenso wie Aktionäre im Notfall 'angemessene Verluste erleiden und einen angemessenen Teil der Kosten tragen', wenn ein Institut saniert oder abgewickelt werden muss, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf.
Der Vorstoß der EU gilt als riskant. Angesichts der aktuellen Finanzierungsprobleme und Kapitallücken vieler Banken könnten solche Regeln die Lage der Institute weiter verschärfen, weil Investoren wie etwa Versicherer vor einem Engagement bei den Geldhäusern zurückschrecken könnten. Barnier habe deshalb die Veröffentlichung der Pläne immer weiter verschoben, schreibt die Zeitung. Eigentlich war sie für September geplant gewesen. Insbesondere die Passagen zum Schuldenschnitt für Gläubiger und zur Umwandlung von Anleihen in Aktien hat er bislang zurückgehalten.
Die Möglichkeit zur Abschreibung soll laut Zeitung für so viele unbesicherte Forderungen wie möglich gelten. Allerdings gebe es Ausnahmen wie Forderungen von Arbeitnehmern. Prinzipiell sollten zunächst die Inhaber langfristiger Titel haften. Kurzfristige Schulden mit Fälligkeiten von weniger als einem Jahr sowie Derivate sollten nur im Notfall herangezogen werden. Barniers Pläne gehen über das deutsche Restrukturierungsgesetz hinaus. So wolle der Kommissar, dass die Behörden von sich aus tätig werden können, schreibt das Blatt. In den deutschen Regeln ist vorgesehen, dass die Bank selbst einen Antrag stellen muss.
Zu den vorgeschlagenen Instrumenten zur Sanierung oder Abwicklung einer Bank gehört laut FTD auch, dass Behörden die Auslagerung bestimmter Geschäfte verlangen dürfen oder auch anordnen können, dass wesentliche Vermögenswerte etwa auf eine Brückenbank übertragen werden. Sie können zudem Manager abberufen. Barnier wolle zudem, dass in jedem Land zur Abwicklung von Banken binnen zehn Jahren ein Topf von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen aufgebaut wird. Das ist mehr als die 0,6 Prozent aus früheren Entwürfen. Die Pläne sind dem Bericht zufolge noch nicht endgültig./enl/zb/wiz
Mit dem Vorstoß strebt Barnier eine Wende an. Bisher trugen vor allem die Steuerzahler die Kosten für Rettungsaktion und nicht die, die vorher Gewinne gemacht haben. Inhaber von Anleihen hatten in der Finanzkrise etwa kaum Verluste erlitten. Sie sollten nun künftig ebenso wie Aktionäre im Notfall 'angemessene Verluste erleiden und einen angemessenen Teil der Kosten tragen', wenn ein Institut saniert oder abgewickelt werden muss, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf.
Der Vorstoß der EU gilt als riskant. Angesichts der aktuellen Finanzierungsprobleme und Kapitallücken vieler Banken könnten solche Regeln die Lage der Institute weiter verschärfen, weil Investoren wie etwa Versicherer vor einem Engagement bei den Geldhäusern zurückschrecken könnten. Barnier habe deshalb die Veröffentlichung der Pläne immer weiter verschoben, schreibt die Zeitung. Eigentlich war sie für September geplant gewesen. Insbesondere die Passagen zum Schuldenschnitt für Gläubiger und zur Umwandlung von Anleihen in Aktien hat er bislang zurückgehalten.
Die Möglichkeit zur Abschreibung soll laut Zeitung für so viele unbesicherte Forderungen wie möglich gelten. Allerdings gebe es Ausnahmen wie Forderungen von Arbeitnehmern. Prinzipiell sollten zunächst die Inhaber langfristiger Titel haften. Kurzfristige Schulden mit Fälligkeiten von weniger als einem Jahr sowie Derivate sollten nur im Notfall herangezogen werden. Barniers Pläne gehen über das deutsche Restrukturierungsgesetz hinaus. So wolle der Kommissar, dass die Behörden von sich aus tätig werden können, schreibt das Blatt. In den deutschen Regeln ist vorgesehen, dass die Bank selbst einen Antrag stellen muss.
Zu den vorgeschlagenen Instrumenten zur Sanierung oder Abwicklung einer Bank gehört laut FTD auch, dass Behörden die Auslagerung bestimmter Geschäfte verlangen dürfen oder auch anordnen können, dass wesentliche Vermögenswerte etwa auf eine Brückenbank übertragen werden. Sie können zudem Manager abberufen. Barnier wolle zudem, dass in jedem Land zur Abwicklung von Banken binnen zehn Jahren ein Topf von 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen aufgebaut wird. Das ist mehr als die 0,6 Prozent aus früheren Entwürfen. Die Pläne sind dem Bericht zufolge noch nicht endgültig./enl/zb/wiz