SCHLESWIG (dpa-AFX) - Der Bankensenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes hat eine Klage gegen Vorstände eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens wegen fehlerhafter Anlageberatung abgewiesen. Es sei nicht erwiesen, dass die Vorstände ihre Kundenberater systematisch zum Verharmlosen der Anlagerisiken veranlasst hätten, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Gerichts (Az. 5 U 140/12).
Geklagt hatte ein Ehepaar, das 2007 und 2008 für 190.000 Euro Wertpapiere gezeichnet hatte. Die Papiere verloren massiv an Wert, das Unternehmen meldete Insolvenz an. Das Ehepaar verlangte Schadensersatz. Laut Gericht haftet ein Vorstand nur dann persönlich, wenn er veranlasst, dass die Kunden bei riskanten Geschäften bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufgeklärt oder die Risiken bewusst verharmlost werden. Dies sah der Senat aber im vorliegenden Fall nicht als erwiesen an./msf/DP/stb
Geklagt hatte ein Ehepaar, das 2007 und 2008 für 190.000 Euro Wertpapiere gezeichnet hatte. Die Papiere verloren massiv an Wert, das Unternehmen meldete Insolvenz an. Das Ehepaar verlangte Schadensersatz. Laut Gericht haftet ein Vorstand nur dann persönlich, wenn er veranlasst, dass die Kunden bei riskanten Geschäften bewusst über Risiken und verminderte Gewinnchancen ungenügend aufgeklärt oder die Risiken bewusst verharmlost werden. Dies sah der Senat aber im vorliegenden Fall nicht als erwiesen an./msf/DP/stb