FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt hat mehrere Beschlüsse der Deutsche-Bank-Hauptversammlung 2012 für nichtig erklärt. Das Gericht kassierte in seinem am Dienstag verkündeten Urteil (Az.: 3-05 O 93/12) unter anderem die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahlen zum Aufsichtsrat und die Feststellung der Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011. Das Rederechts eines Aktionärs bei der Hauptversammlung am 31. Mai sei zu Unrecht beschnitten worden. Die Deutsche Bank erklärte, sie halte das Urteil für nicht zutreffend und werde nach Vorliegen der schriftlichen Begründung geeignete Rechtsmittel prüfen.
Das Urteil ist eines in einer Serie von Anfechtungsklagen, der sich der Dax-Konzern seit der Pleite des Kirch-Medienkonzerns im Jahr 2002 ausgesetzt sieht. Das Kirch-Lager macht die Deutsche Bank wegen einer Interview-Äußerung des damaligen Bank-Chefs Rolf Breuer mitverantwortlich für die Pleite. Am vergangenen Freitag verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) München die Bank zu Schadenersatz in unbezifferter Höhe. Allerdings wird in dem Dauerstreit zunächst weiterhin kein Geld fließen: Der Fall dürfte erneut beim Bundesgerichtshof (BGH) landen. Denn die Deutsche Bank sieht sich für die Kirch-Pleite nicht verantwortlich./ben/DP/jha
Das Urteil ist eines in einer Serie von Anfechtungsklagen, der sich der Dax