FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Lufthansa kann ihre umstrittenen Pläne zum Einsatz von Leih-Stewardessen vorerst weiterverfolgen. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies am Mittwoch einen Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit sollte dem Unternehmen untersagt werden, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Ein Vergleich war zuvor gescheitert.
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung bereits begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.
Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit 'Aviation Power', einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt./mar/DP/tw
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung bereits begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.
Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit 'Aviation Power', einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt./mar/DP/tw