ESSEN (dpa-AFX) - Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff ist nach der Pleite des Essener Handels- und Touristikkonzerns zur Zahlung von Schadenersatz an den Insolvenzverwalter verpflichtet. Das hat das Essener Landgericht am Mittwoch entschieden (AZ: 41 O45/10). Über die Höhe der Summe müsste nach Rechtskraft der Entscheidung gesondert verhandelt werden. Der Insolvenzverwalter hatte Middelhoff und zehn weitere Ex-Vorstände und Ex-Aufsichtsräte ursprünglich auf Zahlung von 175 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Hintergrund sind fünf umstrittene und für das Unternehmen angeblich wirtschaftlich nachteilige Verkäufe von Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005.
Das Essener Landgericht erkannte nur im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses eine 'schuldhafte Pflichtverletzung' von Middelhoff und drei weiteren Ex-Vorständen. Allein den Schaden in diesem Fall beziffert der Insolvenzverwalter auf 30 bis 46 Millionen Euro. Eine Verhandlung über die Summe würde nach Ansicht der Richter 'wahrscheinlich mehrere Jahre dauern'. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche erkannte das Gericht nicht an./med/DP/wiz
Das Essener Landgericht erkannte nur im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses eine 'schuldhafte Pflichtverletzung' von Middelhoff und drei weiteren Ex-Vorständen. Allein den Schaden in diesem Fall beziffert der Insolvenzverwalter auf 30 bis 46 Millionen Euro. Eine Verhandlung über die Summe würde nach Ansicht der Richter 'wahrscheinlich mehrere Jahre dauern'. Die darüber hinaus geltend gemachten Ansprüche erkannte das Gericht nicht an./med/DP/wiz