GREIFSWALD (dpa-AFX) - Eine Millionen-Spende des Pipeline-Unternehmens Nord Stream 2 an die umstrittene Klimaschutz-Stiftung MV ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern steuerpflichtig gewesen. Das Gericht habe eine Klage gegen einen entsprechenden Steuerbescheid abgelehnt, teilte es am Mittwoch mit.
Die Stiftung war Anfang 2021 nach einem Beschluss des Landtags gegründet worden, vorrangig um den Fertigbau der Pipeline Nord Stream 2 für russisches Erdgas gegen Sanktionsdrohungen der USA abzusichern. Das Land gab 200 000 Euro Kapital, von Nord Stream kamen 20 Millionen Euro. Das Land forderte von der Stiftung Schenkungssteuer in Höhe von 9,8 Millionen Euro. Die Stiftung zahlte nach Angaben des Finanzministeriums, ging jedoch gegen den Steuerbescheid vor Gericht.
Zur Begründung verwies die Klimastiftung auf gesetzliche Regelungen, nach denen Schenkungssteuer nicht anfalle, wenn etwa Zwecke des Landes erfüllt würden. Dies habe das Gericht mit Blick auf die Klimastiftung nicht schlichtweg verneint. Für den vorliegenden Fall gebe es keine Blaupause in der Rechtssprechung, hieß es vom Gericht. Auch deshalb ließ das Gericht Revision am Bundesfinanzhof zu. Die Klimastiftung kündigte an, davon Gebrauch zu machen.