😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Gericht verurteilt TÜV zu Schadenersatz in Brustimplantate-Skandal

Veröffentlicht am 14.01.2022, 13:43
© Reuters.

TOULON (dpa-AFX) - Im jahrelangen Rechtsstreit um minderwertige Brustimplantate hat das Handelsgericht im französischen Toulon den TÜV Rheinland zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Rund 1600 klagende Frauen sollen nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil vom Vortag eine vorläufige Entschädigung von jeweils 5150 Euro erhalten, in der Summe rund 8,2 Millionen Euro. Binnen zwei Jahren soll ein Sachverständiger die Angelegenheit weiter untersuchen. Der TÜV kündigte eine Berufung gegen die Entscheidung in erster Instanz an. Der Rechtsstreit zieht sich in Frankreich seit Jahren in mehreren Verfahren durch die Instanzen - mit widersprüchlichen Ergebnissen.

Der Skandal ist eine schier unendliche Saga und wurde 2010 aufgedeckt. Der inzwischen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein - auch bei Frauen aus Deutschland. Die Opfer berichteten etwa von Silikonkissen, aus denen das Gel herausgesickert sei. Der TÜV Rheinland hatte als unabhängiger Prüfdienstleister das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert - also das Qualitätssiegel vergeben. Die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Sie argumentieren, dass der Pfusch mit überraschenden Kontrollen hätte aufgedeckt werden könnten. Das Unternehmen sieht sich dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP und betont, keine Pflichten verletzt zu haben. Nach dem jüngsten Urteil von Toulon erklärte die den TÜV vertretende Anwältin Christelle Coslin, dass der TÜV eine Haftung in der Sache von sich weise. Dem Gerichtsentscheid ständen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union von 2017 und der Berufungsgerichte Versailles und Poitiers aus 2021 entgegen. "TÜV Rheinland lagen außerdem zu keinem Zeitpunkt im Rahmen seiner Tätigkeit für PIP Anhaltspunkte dafür vor, dass die Brustimplantate von PIP möglicherweise nicht konform waren." Aufgabe des TÜV sei es nach den Vorschriften nicht gewesen, einen Betrug aufzudecken.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.