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Gericht weist milliardenschwere Klage gegen Staat ab - Geplatzte Übernahme

Veröffentlicht am 26.03.2014, 11:20

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Milliardenklage gegen den deutschen Staat abgewiesen. Ein dänisches Unternehmen hatte wegen einer geplatzten Übernahme von Hörgeräte-Herstellern 1,1 Milliarden Euro Schadenersatz vom Bundeskartellamt verlangt. Doch das Gericht befand am Mittwoch, dass das Kartellamt, das die Übernahme untersagt hatte, den Fall sorgfältig geprüft und entschieden habe. Die Übernahme habe schwierige, ungeklärte Rechtsfragen aufgeworfen.

Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot Jahre später aufgehoben und als rechtswidrig eingestuft. Daraus entstehe aber noch kein Haftungsanspruch (Az.: VI - U (Kart) 43/13). Das dänische Unternehmen GN Store Nord hatte den entgangenen Kaufpreis für seine Hörgeräte-Sparte vom deutschen Steuerzahler eingefordert.

Die Behauptung der Klägerin, bei der zu prüfenden Unternehmensübernahme handele es sich um eine einfache Sache, bei der grobe Fehler unterlaufen seien, "geht an diesem Fall vollkommen vorbei", hatte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung gesagt. Die Klägerin kann gegen die Entscheidung nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof vorgehen.

Phonak (heute: Sonova Holding) hatte im Herbst 2006 angekündigt, die Hörgerätesparte der dänischen GN Store zu übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt geprüft und 2007 untersagt. Sie hätte zur Verstärkung eines marktbeherrschenden Oligopols geführt, hatte das OLG Düsseldorf ein Jahr später bestätigt.tb

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