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Gerichtspräsidentin: Unternehmen müssen Arbeitszeit-Gesetz einhalten

Veröffentlicht am 07.03.2014, 05:09
Aktualisiert 07.03.2014, 05:35

ERFURT (dpa-AFX) - In der Debatte um die Erreichbarkeit nach Feierabend mahnt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts die Wirtschaft, geltende Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten. 'Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten permanent nach Dienstschluss in die Pflicht nehmen, machen in der Arbeitsorganisation etwas falsch', sagte Ingrid Schmidt der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' (Freitag).

Das Arbeitszeit-Gesetz, das in der Regel acht und in Sonderfällen zehn Stunden pro Tag vorsieht, müsse eingehalten werden, betonte die Juristin: 'Es ist vorrangig Aufgabe der Vorgesetzten, dafür zu sorgen, dass die vertraglich geschuldete Leistung in der Arbeitszeit erledigt werden kann.' Viele Firmen hielten sich allerdings nicht an diese Standards, die zudem eine Ruhephase von mindestens elf Stunden umfassen. Vor allem bei der Zusicherung, nach Feierabend keine E-Mails mehr zu versenden, gebe es ein 'großes Vollzugsdefizit'.

Für effektive Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter fehle in den Bundesländern allerdings oft das nötige Personal, kritisierte Schmidt. Die Erreichbarkeit nach Dienstschluss ist bei zahlreichen Unternehmen inzwischen ein Thema. Etliche Firmen haben dazu mit der Arbeitnehmervertretung entsprechende Regelungen getroffen.

So hat etwa BMW (ETR:BMW) mit dem Betriebsrat vereinbart, dass Büromitarbeiter in Deutschland ein Recht auf Unerreichbarkeit im Feierabend haben. Ähnliche Regelungen gibt es bei der Telekom, Volkswagen (ETR:VOW3) und Daimler (ETR:DAI). Viele setzen aber auch auf die Selbsteinschätzung der Beschäftigten.tk

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