FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX) - Die am Mittwoch begonnene Abwicklung des insolventen Versandhandels Neckermann bedeutet noch nicht das endgültige Aus für Unternehmen. Die Erklärung der Geschäftsführung sei aus formalen insolvenzrechtlichen Gründen notwendig gewesen, erklärte ein Sprecher der vorläufigen Insolvenzverwaltung am Mittwoch. Parallel liefen weiterhin Verhandlungen mit einem letzten verbliebenen Investor, der möglicherweise einen Teil des Unternehmens übernehmen will.
'Die Abwicklung musste begonnen werden, damit sie rechtzeitig bei den Ämtern ankommt. Damit werden negative Folgen für die Beschäftigten etwa beim Arbeitslosengeld vermieden', sagte der Sprecher. Zum 1. Oktober läuft das von der Arbeitsagentur über drei Monate gezahlte Insolvenzgeld aus. Aus eigener Kraft kann Neckermann die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht mehr zahlen./ceb/DP/enl
'Die Abwicklung musste begonnen werden, damit sie rechtzeitig bei den Ämtern ankommt. Damit werden negative Folgen für die Beschäftigten etwa beim Arbeitslosengeld vermieden', sagte der Sprecher. Zum 1. Oktober läuft das von der Arbeitsagentur über drei Monate gezahlte Insolvenzgeld aus. Aus eigener Kraft kann Neckermann die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht mehr zahlen./ceb/DP/enl