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Investorenklagen gegen Porsche-Holding treten auf der Stelle

Veröffentlicht am 10.12.2014, 17:15
Aktualisiert 10.12.2014, 17:18
Investorenklagen gegen Porsche-Holding treten auf der Stelle
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BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nach dem Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen (XETRA:VOW3) vor rund sechs Jahren tauchen auch bei der zweiten milliardenschweren Investorenklage am Landgericht Braunschweig Zweifel an der Zuständigkeit der Richter auf. Die klagenden Anleger erweiterten am Mittwoch ihre Prozessführung um Aspekte, mit denen ein Gerichtswechsel im Raum steht. Die beklagten Unternehmen sprachen von gezielter Prozessverschleppung.

In dem Fall 5 O 2077/11, der um Schadenersatzforderungen von 1,8 Milliarden Euro gegen die Porsche-Dachgesellschaft PSE und gegen den VW-Konzern kreist, argumentieren die Investoren neuerdings auch mit Kartellrecht. Damit könnte das Verfahren nach Hannover an die Kartellrechtsexperten im dortigen Landgericht wechseln.

Der in Braunschweig Vorsitzende Richter Olaf Schaltke sagte, dass seine Kammer angesichts der neuen Kartellrechtsaspekte durchaus Gründe für Zuständigkeitszweifel sehe. Eine Vorentscheidung ist das zwar noch nicht. Jedoch war ein ganz ähnliches Verfahren (5 O 552/12) um rund zwei Milliarden Euro Mitte 2013 bereits erfolgreich von Braunschweig nach Hannover gewechselt. Schaltke vertagte das Verfahren auf Anfang März nächsten Jahres.

Für weitere Verzögerungen könnte der am Mittwoch geäußerte Wille der Investoren sorgen, ein sogenanntes Musterverfahren zu prüfen. Mit dieser Art Sammelklage könnten die diversen Verfahren, die in Braunschweig, Hannover, Stuttgart und Frankfurt anhängig sind, gebündelt an einem Oberlandesgericht weiterverhandelt werden.

Richter Schaltke vertagte am Mittwoch auch eine zweite Investorenklage (5 O 3086/11) auf März. Sie kreist um 351 Milliarden Euro Forderungen gegen die PSE. Die Kläger nannten in dem Fall dieselben Aspekte Kartellrecht und Sammelklage.

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