BERLIN (dpa-AFX) - Das Jahressteuergesetz 2013 ist nach langem Bund-Länder-Streit praktisch gescheitert. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe sich mit den Fachpolitikern von Union und FDP darauf verständigt, die Vorhaben in diesem Jahr nicht mehr umzusetzen. Koalitionskreise bestätigten am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Bericht der 'Bild'-Zeitung.
Damit ist eine Reihe steuerlicher Änderungen zunächst vom Tisch - nicht immer zum Nachteil Betroffener. So bleiben die Bezüge von Wehrpflichtigen wie Unterkunft und Verpflegung steuerfrei. Kürzere Fristen zur Aufbewahrung von Belegen wird es aber vorerst nicht geben. Vor allem aber können Top-Verdiener mit Goldgeschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus weiter austricksen. Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.
Schwarz-Gelb zieht damit die Konsequenz aus dem Dauerstreit auch über die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten. Die Ausweitung des günstigen Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften war zwar nicht Teil des Jahressteuergesetzes. SPD- und Grün-geführte Länder pochten im Bundesrat aber auf eine Gleichstellung und blockierten damit auch das Jahressteuergesetz.
Es wird erwartet, dass das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens an diesem Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt wird. Der Bundestag könnte zwar ein neues Vermittlungsverfahren mit der Länderkammer anrufen. Dies gilt als unwahrscheinlich. Es sei aber noch nicht entschieden, hieß es. Einzelne Vorhaben wie die geplante Steuerförderung für Elektroautos bei Dienstwagen sollen aber dennoch auf den Weg gebracht werden - voraussichtlich per Extragesetz.
In vielen Punkten des Jahressteuergesetzes waren sich Bund und Länder grundsätzlich einig. Das betraf auch Pläne, endlich ein Steuerschlupfloch für Top-Verdiener ('Goldfinger') zu schließen. Durch diese Steuertricks mit Goldgeschäften gehen dem Staat nach Expertenangaben jährlich rund 700 Millionen Euro verloren. Der Steuerspartrick kann nun vorerst weiter genutzt werden.
Ein Top-Verdiener mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro, der 2012 für eine Million Euro Gold gekauft und das Edelmetall 2013 für eine Million Euro verkauft hat, kann laut dem Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner seine Steuerlast für beide Jahre um 425 078 Euro drücken. Wobei hier unterstellt wurde, dass aus dem Goldan- und -verkauf weder Gewinne noch Verluste erzielt werden./sl/DP/bgf
Damit ist eine Reihe steuerlicher Änderungen zunächst vom Tisch - nicht immer zum Nachteil Betroffener. So bleiben die Bezüge von Wehrpflichtigen wie Unterkunft und Verpflegung steuerfrei. Kürzere Fristen zur Aufbewahrung von Belegen wird es aber vorerst nicht geben. Vor allem aber können Top-Verdiener mit Goldgeschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus weiter austricksen. Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.
Schwarz-Gelb zieht damit die Konsequenz aus dem Dauerstreit auch über die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit Eheleuten. Die Ausweitung des günstigen Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften war zwar nicht Teil des Jahressteuergesetzes. SPD- und Grün-geführte Länder pochten im Bundesrat aber auf eine Gleichstellung und blockierten damit auch das Jahressteuergesetz.
Es wird erwartet, dass das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens an diesem Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt wird. Der Bundestag könnte zwar ein neues Vermittlungsverfahren mit der Länderkammer anrufen. Dies gilt als unwahrscheinlich. Es sei aber noch nicht entschieden, hieß es. Einzelne Vorhaben wie die geplante Steuerförderung für Elektroautos bei Dienstwagen sollen aber dennoch auf den Weg gebracht werden - voraussichtlich per Extragesetz.
In vielen Punkten des Jahressteuergesetzes waren sich Bund und Länder grundsätzlich einig. Das betraf auch Pläne, endlich ein Steuerschlupfloch für Top-Verdiener ('Goldfinger') zu schließen. Durch diese Steuertricks mit Goldgeschäften gehen dem Staat nach Expertenangaben jährlich rund 700 Millionen Euro verloren. Der Steuerspartrick kann nun vorerst weiter genutzt werden.
Ein Top-Verdiener mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro, der 2012 für eine Million Euro Gold gekauft und das Edelmetall 2013 für eine Million Euro verkauft hat, kann laut dem Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner seine Steuerlast für beide Jahre um 425 078 Euro drücken. Wobei hier unterstellt wurde, dass aus dem Goldan- und -verkauf weder Gewinne noch Verluste erzielt werden./sl/DP/bgf