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Juristischer Erfolg für Finanzplatz London - Gericht weist EZB in Schranken

Veröffentlicht am 04.03.2015, 14:01
Aktualisiert 04.03.2015, 14:03
© Reuters.  Juristischer Erfolg für Finanzplatz London - Gericht weist EZB in Schranken

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Großbritannien feiert im Kampf um die Bedeutung des Finanzplatzes London einen seltenen Erfolg gegen die Eurozone. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg erklärte am Mittwoch eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) für nichtig, wonach die Abwicklung von großen Wertpapiergeschäften in Euro auch im Euroraum stattfinden muss. Eine solche Verordnung übersteige die Befugnisse der Notenbank, urteilten die Richter. Damit dürfen Clearinghäuser, die als sogenannte zentrale Gegenparteien Finanzgeschäfte zwischen Käufern und Verkäufern abwickeln, weiterhin von London aus Eurogeschäfte führen.

Die britische Hauptstadt ist das weltweite Zentrum für Clearinggeschäfte, die das Risiko von privat ausgehandelten Geschäften in Billionenhöhe managen. Hätte das EU-Gericht die EZB-Vorgabe bestätigt, wollten viele zentrale Gegenparteien ihre Euro-Geschäfte nach Paris oder Frankfurt verlegen. Der britische Finanzminister George Osborne sprach daher von einem "großen Erfolg" für sein Land. Allerdings kann die EZB in den nächsten zwei Monaten noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die EZB wollte sich zunächst nicht äußern. Zuletzt hatte die Regierung in London in ihrem juristischen Kampf gegen die Finanztransaktionssteuer, die Boni-Begrenzung für Banker und das Leerverkaufsverbot empfindliche Niederlagen kassiert.

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